Barrierefreiheit für Vereinswebsites: Was ihr jetzt tun solltet
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Aber betrifft das auch Vereine? Und wenn ja — was müsst ihr tun? Hier ist die einfache Version, ohne Paragraphen-Dschungel.
Was das BFSG für Vereine bedeutet
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem: Websites und Apps, über die Dienstleistungen angeboten werden.
Für Vereine heißt das: Wenn ihr über eure Website Tickets verkauft, Kursanmeldungen annehmt oder Spenden sammelt, geltet ihr als Anbieter einer Dienstleistung. Dann muss eure Website barrierefrei sein — nach WCAG 2.1, Stufe AA.
Gilt das wirklich für uns?
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Die meisten Vereine fallen darunter — und sind formal ausgenommen.
Aber: Fördergeber schauen trotzdem genau hin. Wer Fördermittel beantragt, wird zunehmend nach Barrierefreiheit gefragt. Und aus Nutzersicht ist eine barrierefreie Website einfach besser — für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Barrierefreiheit klingt nach großem Umbau — ist aber oft eine Sammlung kleiner Verbesserungen:
- Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß? Schlecht. Dunkelblau auf Sandcreme? Gut.
- Schriftgröße: Mindestens 16px für Fließtext. Und die Seite muss zoombar sein, ohne dass das Layout zerbricht.
- Alt-Texte: Jedes Bild braucht eine Beschreibung für Screenreader. „Chorprobe in der Aula“ statt „IMG_2847.jpg“.
- Tastatur-Navigation: Alles, was man mit der Maus machen kann, muss auch mit der Tastatur funktionieren. Tab-Taste durch die Seite — funktioniert das?
- Formulare: Eingabefelder brauchen sichtbare Labels, Fehlermeldungen müssen klar sein, Pflichtfelder müssen gekennzeichnet sein.
- Überschriften-Hierarchie: H1, H2, H3 — in der richtigen Reihenfolge. Nicht nach Aussehen wählen, sondern nach Struktur.
Der schnelle Selbsttest
Ihr könnt eure Website in fünf Minuten grob testen:
- Tab-Test: Drückt Tab auf eurer Startseite. Könnt ihr alle Links und Buttons erreichen? Seht ihr, wo ihr gerade seid?
- Zoom-Test: Zoomt auf 200 %. Ist alles noch lesbar und bedienbar?
- Kontrast-Test: Öffnet webaim.org/resources/contrastchecker und prüft eure Farbkombinationen. Verhältnis 4.5:1 für normalen Text.
- Bilder-Test: Schaltet Bilder aus (oder nutzt einen Screenreader). Sind die Inhalte trotzdem verständlich?
- Mobil-Test: Öffnet die Seite auf dem Handy. Sind die Buttons groß genug zum Tippen (44×44 Pixel)?
Wenn bei einem dieser Tests etwas nicht funktioniert, habt ihr eine Barriere gefunden.
Was kostet die Umsetzung?
Wenn ihr eine bestehende Website anpassen lasst, rechnet mit 500 bis 2.000 Euro für ein WCAG-Audit und die Behebung der gefundenen Probleme. Bei einer neuen Website, die von Anfang an barrierefrei gebaut wird, entstehen kaum Mehrkosten.
Bei vereinsbühne ist Barrierefreiheit ein Baustein: Wir prüfen eure Website nach WCAG 2.1 AA, beheben alle Probleme und stellen eine Barrierefreiheitserklärung aus. Bei neuen Websites ist Barrierefreiheit von Anfang an eingebaut — kein Aufpreis.
Unser Rat
Wartet nicht, bis jemand sich beschwert oder ein Fördergeber nachfragt. Barrierefreiheit ist kein Luxus — es ist gutes Webdesign. Eure Website wird dadurch besser für alle: für das Vorstandsmitglied mit Lesebrille, für den Förderer mit dem alten Smartphone, für die Eltern, die auf dem Spielplatz eure Kursseite öffnen.
Und wenn ihr unsicher seid, wo ihr steht: Macht den Fünf-Minuten-Selbsttest oben. Wenn mehr als ein Punkt rot leuchtet, meldet euch.
Erstgespräch buchen — wir prüfen eure Website auf Barrierefreiheit und zeigen, was zu tun ist.
