Muster · sofort nutzbar

Schätzprotokoll.
Das Formular für die Wertermittlung.

Ein vollständiges Protokoll zum Kopieren: Baulichkeiten, Anpflanzungen, was nicht bewertet wird, Auflagen, Ergebnis. Dazu der zweite Zettel, den die meisten Vereine vergessen — die Übernahmebestätigung des Nachfolgers.

Das Schätzprotokoll hält fest, was auf der Parzelle steht, was davon bewertet wird und was nicht. Die Beträge kommen aus den Bewertungstabellen eurer Landesverbands-Richtlinie — das Formular liefert die Struktur, nicht die Zahlen. Entscheidend sind die beiden Abschnitte, die gern fehlen: was aufgenommen, aber nicht bewertet wurde, und welche Auflagen mit welcher Frist am Garten hängen.

Ohne E-Mail, ohne Anmeldung. Verbindlich ist immer die Richtlinie eures Landesverbands — die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich.

Sieben Abschnitte, eine Endsumme.

Schätzprotokoll zum Kopieren
WERTERMITTLUNGSPROTOKOLL (SCHÄTZPROTOKOLL)
Kleingartenanlage ____________________  ·  Parzelle Nr. ______

Verein:                 ____________________ e. V.
Landesverband:          ____________________
Richtlinie, Fassung:    ____________________
Parzellengröße:         ______ m²
Abgebende Person:       ____________________
Pachtverhältnis endet:  ____________
Ortstermin am:          ____________   Vegetationsstand: ____________
Wertermittler:  1) ____________________  2) ____________________
Anwesend:  [ ] abgebende Person  [ ] Vorstand  [ ] Nachfolger

Die Beträge ergeben sich aus den Bewertungstabellen der Wertermittlungs-
richtlinie des Landesverbands. Dieses Formular ersetzt sie nicht — es hält
fest, was aufgenommen wurde.

A  BAULICHKEITEN                       Baujahr  Zustand    Betrag
A1 Laube, ______ m² Grundfläche
   einschließlich überdachtem Freisitz  ______   ______   ______ €
A2 Geräteschuppen, Anbau                ______   ______   ______ €
A3 Gewächshaus, Frühbeet                ______   ______   ______ €
A4 Wege, Platten, Terrasse, Pergola     ______   ______   ______ €
A5 Einfriedung: Zaun ____ m, Tor        ______   ______   ______ €
                                        Zwischensumme A  ______ €

B  VER- UND ENTSORGUNG
B1 Strom, Zähler Nr. ____________       ______   ______   ______ €
B2 Wasser, Zähler Nr. ____________      ______   ______   ______ €
B3 Abwasser: [ ] Sammelgrube [ ] keine  ______   ______   ______ €
   dicht?  [ ] ja  [ ] unklar     letzte Entleerung: ____________
                                        Zwischensumme B  ______ €

C  ANPFLANZUNGEN                 Art/Sorte   Anzahl  Alter   Betrag
C1 Obstbäume                     _________    ____   ____  ______ €
C2 Beerensträucher               _________    ____   ____  ______ €
C3 Hecke, ______ m               _________     --    ____  ______ €
C4 Ziergehölze, Stauden, Rasen   _________    ____   ____  ______ €
   Höchstzahlen der Richtlinie eingehalten?  [ ] ja  [ ] nein
                                        Zwischensumme C  ______ €

D  AUFGENOMMEN, ABER NICHT BEWERTET
D1 ____________________________  Grund: ____________________
D2 ____________________________  Grund: ____________________
D3 ____________________________  Grund: ____________________
   Übliche Gründe: nach der Gartenordnung nicht zulässig · über der
   zulässigen Laubengröße · kein kleingärtnerischer Bezug · eigene
   Arbeitsstunden · Anschaffungsbelege ohne Zeitwert.

E  AUFLAGEN UND ABZÜGE                   Frist        Betrag
E1 Rückbau: ____________________        ________    -______ €
E2 Räumung, Entsorgung: ___________     ________    -______ €
E3 Kleingärtnerische Nutzung wieder-
   herstellen: ____________________     ________    -______ €
                                        Zwischensumme E -______ €

F  ERGEBNIS
   Zwischensumme A                                    ______ €
   Zwischensumme B                                    ______ €
   Zwischensumme C                                    ______ €
   abzüglich Auflagen (E)                            -______ €
   ----------------------------------------------------------
   ERMITTELTER WERT                                   ______ €

   Der ermittelte Wert ist die Obergrenze für die Ablöse. Zahlungen
   darüber hinaus sind nicht zulässig, gleich wie sie genannt werden.
   Das Protokoll gilt bis ____________ (Frist nach Richtlinie).
   Einspruch ist möglich bis ____________ bei ____________________.

G  UNTERSCHRIFTEN
   ____________________        ____________________
   Wertermittler 1             Wertermittler 2

   ____________________        ____________________
   abgebende Person            für den Vorstand
   (Kenntnis genommen)

Anlagen:  [ ] Lageskizze  [ ] Fotos zu A und E  [ ] Auflagenliste

Ersetzt die Abschnitte durch die Positionen eurer Richtlinie, wenn sie anders geschnitten sind. Was ihr streicht, solltet ihr bewusst streichen — besonders D und E. Auf dem Handy lässt sich der Kasten seitwärts schieben — die Spalten bleiben, wo sie sind.

Das Blatt, das den Streit in fünf Jahren verhindert.

Das Schätzprotokoll richtet sich an die Person, die geht. Der häufigste Konflikt entsteht aber bei der Person, die kommt — Jahre später, wenn eine zu große Laube auffällt und niemand mehr weiß, wer davon wusste. Deshalb gehört zu jedem Protokoll eine kurze Bestätigung des Nachfolgers, unterschrieben vor dem Pachtvertrag.

Übernahmebestätigung zum Kopieren
ÜBERNAHME DURCH DEN NEUEN PÄCHTER

Parzelle Nr. ______, Kleingartenanlage ____________________
Schätzprotokoll vom ____________, ermittelter Wert ______ €

Ich habe das Wertermittlungsprotokoll vor Abschluss des Pachtvertrages
erhalten und gelesen. Mir ist bekannt:

[ ] Ich zahle an die abgebende Person ______ €. Das ist höchstens der
    ermittelte Wert. Weitere Zahlungen sind nicht vereinbart.

[ ] Folgende Auflagen aus Abschnitt E übernehme ich mit Frist:
    1) ____________________________  bis ____________
    2) ____________________________  bis ____________

[ ] Folgendes ist auf der Parzelle vorhanden, aber nicht bewertet und
    nach der Gartenordnung nicht zulässig (Abschnitt D):
    ____________________________________________________________
    Mir ist bekannt, dass ich dafür keinen Wert erhalte und zum
    Rückbau verpflichtet werden kann.

____________   ____________________   ____________________
Datum          neue Pächterin/          für den Vorstand
               neuer Pächter

Eine halbe Seite, die dem Verein später die unangenehmste Diskussion erspart. Kopie an beide Seiten, Original in die Parzellenakte. Auf dem Handy lässt sich der Kasten seitwärts schieben — die Spalten bleiben, wo sie sind.

Fünf Regeln, die den Unterschied machen.

  • Zwei Zahlen trennen, nicht verrechnen. Der ermittelte Wert und die Auflagen sind zwei verschiedene Dinge. Wer sie zu einer Summe verschmilzt, kann später nicht mehr erklären, warum es 4.200 € statt 5.600 € geworden sind.
  • Was nicht bewertet wird, muss trotzdem ins Protokoll. Abschnitt D ist kein Formfehler, sondern der wichtigste Teil. Eine Abweichung, die nirgends steht, wandert von Pächter zu Pächter, bis jemand darauf sitzen bleibt.
  • Zu jeder Position in A und E ein Foto. Mit Datum, in der Parzellenakte. Beim Einspruch drei Monate später erinnert sich niemand mehr an den Zustand des Zauns.
  • Auflagen ohne Frist sind keine Auflagen. „Muss zurückgebaut werden“ ist eine Meinung. „Rückbau bis 30.04.“ ist eine Verabredung, an die man erinnern kann.
  • Die Unterschrift der abgebenden Person heißt Kenntnisnahme. Nicht Zustimmung. Schreibt das ins Formular — sonst verweigern Leute die Unterschrift, weil sie glauben, damit auf den Einspruch zu verzichten.

Warum die Richtlinie und nicht der Markt entscheidet.

Der Boden ist gepachtet, nicht gekauft. Gehandelt wird also nichts — festgestellt wird ein Wert. Wo dieser Wert herkommt, steht im Gesetz selbst:

Wortlaut · § 11 Abs. 1 BKleingG

Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen.

§ 11 Abs. 1 BKleingG bei gesetze-im-internet.de

Zwei Dinge daran sind wichtig. Erstens: Der Paragraf regelt unmittelbar den Fall, dass gekündigt wird — nicht den Alltagsfall, dass jemand freiwillig aufhört und ein Nachfolger die Ablöse zahlt. Der läuft über euren Pachtvertrag und die Ordnung des Verbands. Zweitens gilt trotzdem in beiden Fällen dieselbe Rechengrundlage: die genehmigte Bewertungsrichtlinie. Deshalb steht sie im Kopf des Protokolls, mit Fassung und Datum.

Die zweite Stelle brauchen die Wertermittler in Abschnitt D — bei fast jeder zweiten Parzelle:

Wortlaut · § 3 Abs. 2 BKleingG

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

§ 3 Abs. 2 BKleingG bei gesetze-im-internet.de

Was darüber hinausgeht, ist kein Mehrwert, sondern ein Posten in Abschnitt D — und häufig einer in E. Wie das ganze Verfahren abläuft, von der Kündigung bis zur Übergabe, steht in unserem Ratgeber zur Wertermittlung im Kleingarten.

Das Muster löst das Blatt Papier. Es löst nicht die Frage, ob ihr an alles gedacht habt. Dafür gibt es die Betreuung für Kleingärtnervereine.

Drei Protokolle, die Ärger gemacht haben.

Nur eine Zahl, keine Positionen

Ein Blatt mit „Wert der Parzelle: 5.200 €“. Beim Einspruch lässt sich nichts prüfen, beim nächsten Wechsel nichts fortschreiben. Einzelpositionen sind keine Bürokratie — sie sind das Einzige, was das Protokoll später noch belegen kann.

Die Sammelgrube stand nirgends

Nicht bewertet, nicht erwähnt, nicht geprüft. Zwei Jahre später kommt die Auflage der Behörde, und der neue Pächter hat ein Problem, von dem beim Ortstermin alle wussten. Abschnitt B kostet zwei Zeilen.

Mündlich war da noch was

Möbel, Rasenmäher, „für die Mühe“. Der ermittelte Wert ist die Obergrenze; Nebenabreden gefährden im Ernstfall den Pachtvertrag. Wenn Inventar mit übergeht, gehört es in eine eigene, getrennte Liste — nicht in die Ablöse.

Am Rand: Wenn sich Auflagen aus Abschnitt E über mehrere Parzellen wiederholen — Wasser, Abwasser, Wege, Zäune —, ist das kein Pächterthema mehr, sondern eines der Anlage. Für solche Vorhaben gibt es Programme, aber nur solange nichts beauftragt ist. Ab der Bestellung gilt das Vorhaben als begonnen und ist meist ausgeschlossen (Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO).

Zum Schätzprotokoll.

Ist eine Wertermittlung Pflicht?
Ein Bundesgesetz schreibt sie für den freiwilligen Pächterwechsel nicht vor. Verbindlich wird sie über euren Pachtvertrag und die Ordnung des Landesverbands — und die verlangen sie praktisch überall. § 11 BKleingG regelt den anderen Fall: Wird gekündigt, hat der Pächter Anspruch auf Entschädigung, und dann sind die genehmigten Bewertungsregeln zugrunde zu legen. Für den Verein heißt das: Ohne Protokoll gebt ihr eine Parzelle weiter, ohne belegen zu können, was zulässig war.
Wer darf das Protokoll erstellen?
Geschulte Wertermittler, die der Landesverband ausgebildet hat — meist zwei Personen gemeinsam, oft aus einem anderen Verein. Nicht beteiligt sein sollten die abgebende Person, der Nachfolger und Angehörige. Ob ein Vorstandsmitglied schätzen darf, hängt an der Richtlinie und daran, ob es die Ausbildung hat. Fragt im Zweifel beim Verband nach, bevor ihr einen Termin macht.
Was kostet eine Wertermittlung?
Sie richtet sich nach der Gebührenordnung eures Verbands und liegt meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Getragen wird sie in aller Regel von der abgebenden Person, weil sie die Feststellung für die Weitergabe braucht. Manche Verbände teilen die Kosten oder legen sie dem Nachfolger auf — nennt keine Zahl, bevor ihr sie dort nachgelesen habt.
Wie lange gilt ein Schätzprotokoll?
Die meisten Richtlinien befristen es, häufig auf ein bis zwei Jahre oder bis zum Ende der nächsten Vegetationsperiode. Der Grund ist einleuchtend: Ein Garten, der zwei Sommer nicht gepflegt wurde, ist nicht mehr das, was im Protokoll steht. Schreibt die Frist ins Formular, dann muss sie niemand suchen.
Muss der Nachfolger den ermittelten Betrag zahlen?
Er muss überhaupt nichts — er kann den Garten auch nicht nehmen. Nimmt er ihn, ist der ermittelte Wert die Obergrenze: weniger ist möglich, wenn die abgebende Person zustimmt, mehr nicht. Bleibt eine Parzelle mit hohem Wert lange frei, ist die freiwillige Reduzierung der übliche Weg.
Was, wenn die abgebende Person nicht unterschreibt?
Die Unterschrift bestätigt nur, dass sie das Protokoll kennt. Verweigert sie sie, vermerkt ihr das mit Datum und zwei Zeugen und setzt das Verfahren fort. Für die Sache selbst gibt es den Einspruch beim Verband, meist mit Frist und einer Zweitbewertung gegen Gebühr. Die lohnt sich, wenn eine Position falsch aufgenommen wurde — nicht, wenn nur die Summe zu niedrig erscheint.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Ein Musterprotokoll auf der Seite
spart vierzig Rückfragen.

Bewerbungsweg, Gartenordnung, ungefähre Kosten, ein anonymisiertes Beispielprotokoll — einmal hingeschrieben statt vierzigmal erklärt. Wir bauen und betreuen die Seite, ihr habt eine Sorge weniger.

Für Kleingärtnervereine ansehen →

Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.

Ab 99 € im MonatMonatlich kündbarEin Mensch geht ran