Die Mitgliederversammlung.
Ohne dass jemand nachts die Satzung liest.
Einladung, Tagesordnung, Anträge, Vollmachten, Teilnehmerliste, Protokoll — und danach die Beschlüsse dorthin bringen, wo sie hingehören. Ein Ablauf, der nichts vergisst. Ihr bestätigt am Anfang zwölf Zeilen aus eurer Satzung, den Rest übernehmen Kalender und Vorlagen.
Die Versammlung ist der einzige Termin im Jahr, an dem eure Satzung wirklich zählt.

Vorher, am Tag, danach.
Wir lesen einmal eure Satzung und richten alles danach aus: Frist, Form, Mehrheiten. Ihr bekommt fertige Texte und Listen, wir behalten die Termine im Blick.
Einladen
- Satzungscheck: Frist, Form, wer einlädt, welche Mehrheiten gelten
- Ihr bestätigt in fünf Minuten, was wir gelesen haben — zwölf Zeilen, zwei Knöpfe
- Einladung mit Tagesordnung, so formuliert, dass jeder Beschluss darin vorkommt
- Versand an alle Mitglieder, in der Form, die eure Satzung verlangt — mit Nachweis
- Anmeldeformular, Antragsfrist, Vollmachtsformular
Durchführen
- Teilnehmerliste, Stimmzettel, Vollmachten geprüft
- Protokollvorlage mit fertigen Beschlussformulierungen zum Ausfüllen
- Wahlprotokoll samt Annahmeerklärung der Gewählten
- Bei hybrider Versammlung: Zugangslink und eine Anleitung, die auch Ältere verstehen
Nachbereiten
- Protokoll fertig gestellt, unterschriftsreif
- Beschlüsse dorthin, wo sie hingehören: Website, Impressum, Verband, Bank
- Was zum Notar und zum Register muss, steht auf einer Seite zusammen
- Die nächsten Fristen im Kalender, damit ihr nächstes Jahr früher dran seid
Ihr dürft digital tagen. Auch mit einer Satzung von 1998.
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird — und die Antwort steht seit 2023 im Gesetz.
§ 32 Absatz 2 BGB — im Wortlaut
Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Abs. 2 — gesetze-im-internet.de„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung).
Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen.
Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“
Übersetzt: Eine hybride Versammlung kann der Vorstand einfach so einberufen — es muss nur in der Einladung stehen. Für eine rein virtuelle Versammlung braucht ihr einen Beschluss der Mitglieder, aber keine Satzungsänderung und keinen Notar. Beides steht in der Einladung, die wir für euch schreiben. Wie eine Einladung aussehen muss, damit die Beschlüsse halten, steht ausführlich im Ratgeber Mitgliederversammlung einberufen.
Alles Schriftliche. Reden müsst ihr selbst.
Wir sind der Schreibtisch hinter eurer Versammlung, nicht die Bühne. Ihr bestätigt, was in eurer Satzung steht, und entscheidet, was zu entscheiden ist — dafür seid ihr gewählt. Alles andere läuft von allein.
Wir kümmern uns um
- Satzungscheck vor der Einladung: Frist, Form, Ladungsweg, Mehrheiten, Beschlussfähigkeit
- Einladung und Tagesordnung, formuliert und versendet, mit Nachweis der Absendung
- Anmeldung, Anträge und Vollmachten als Formulare auf eurer Website
- Teilnehmerliste, Stimmzettel, Protokollvorlage mit Beschlussformulierungen
- Wahlprotokoll und Annahmeerklärungen
- Hybride Versammlung: Zugangslink, Anleitung für die Mitglieder, Ablaufplan
- Nach der Versammlung: Protokoll fertig, Beschlüsse veröffentlicht, Fristen im Kalender
- Eine Seite „was jetzt noch zum Notar, zum Register und zur Bank muss“
Was nicht drin ist, und warum
- Die Versammlungsleitung. Die macht euer Vorstand. Wir sitzen nicht am Tisch und reden nicht in eure Diskussion.
- Rechtsberatung zur Satzung. Ob eure Klausel wirksam ist oder eine Wahl angefochten werden kann, sagt ein Anwalt. Wir lesen, was dasteht, und richten die Unterlagen danach aus.
- Abstimmungstechnik für geheime Wahlen. Dafür braucht ihr ein eigenes Werkzeug. Wir sagen euch, welches, und binden es ein.
- Notar und Registeranmeldung. Macht der Notar mit dem neuen Vorstand. Wir liefern die Unterlagen zu.
- Die Mitgliederliste pflegen. Wir arbeiten mit dem Verteiler, den ihr habt. Wer fehlt, fehlt auch in der Einladung.
Ein Preis. Eine Versammlung.
Der Baustein „Die Versammlung“
Steckbrief eurer Satzung, Fristenkalender das ganze Jahr, Einladung und Versand, Formulare für Anmeldung, Anträge und Vollmachten, Versammlungsmappe, Nachbereitung. Jede Versammlung im Jahr ist drin — auch die außerordentliche.
Für Vereine in der vereinsbühne-Betreuung, monatlich kündbar wie alles bei uns.
monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit
Ihr seid noch nicht bei uns? Dann geht es auch einzeln: 290 € je Versammlung, inklusive Umsatzsteuer, zahlbar danach. Und wenn bei euch gewählt wird, nehmt beides zusammen — Versammlung und Vorstandswechsel 14 für 790 € statt 880 €.
Was Vorstände vorher wissen wollen.
01Das machen wir seit dreißig Jahren selbst. Wozu das?
02Was müssen wir dann noch selbst machen?
03Leitet ihr die Versammlung?
04Dürfen wir online tagen, ohne die Satzung zu ändern?
05Wir wollen die Satzung ändern. Geht das in derselben Versammlung?
06Eine Gruppe Mitglieder verlangt eine außerordentliche Versammlung. Müssen wir?
07Wir sind gar nicht in eurer Betreuung. Geht das trotzdem?
Hinweis: Wir sind Website-Betreuer und Organisatoren, keine Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Wir lesen eure Satzung, um Fristen, Formen und Mehrheiten richtig anzuwenden, und bereiten die Unterlagen vor. Die rechtliche Beurteilung eures Einzelfalls, Satzungstexte, die Registeranmeldung und die Versammlungsleitung bleiben bei euch und den dafür zuständigen Stellen.
Wann ist eure
Versammlung?
20 Minuten am Telefon. Ihr sagt uns den Termin und schickt uns eure Satzung, wir sagen euch, wann die Einladung raus muss und was diesmal dazugehört. Kein Verkaufsgespräch.
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