Vereinswissen · Der Jahreskalender

Das Vereinsjahr.
Was wann fällig ist.

Ein Verein hat rund ein Dutzend Termine, die jedes Jahr wiederkommen — Kassenprüfung, Einladung, Wahl, Register, Steuererklärung, Nachweise, Meldungen. Keiner davon ist schwer. Sie fallen nur auseinander, weil sie in verschiedenen Köpfen liegen. Hier stehen sie an einem Ort.

Das Vereinsjahr hat vier Phasen: Im ersten Quartal wird vorbereitet (Bestandsmeldung, Kassenprüfung, Einladung), im zweiten versammelt und gewählt, im dritten abgerechnet (Steuererklärung bis 31. Juli, Verwendungsnachweise), im vierten geplant (Förderanträge, Raumanträge, Beiträge fürs Folgejahr). Was in eurer Satzung steht, geht immer vor — sie bestimmt Fristen, Formen und Zuständigkeiten.

Fast jeder Haftungsfall beginnt damit, dass eine Frist nur eine Person kannte.

Ein Kalender ist billiger als ein Anwalt.

Die meisten Vereine machen alles richtig — nur manchmal zu spät. Und Verspätung ist im Vereinsrecht die teuerste Fehlerart: Eine Einladung, die zwei Tage zu knapp raus ist, macht die Wahl angreifbar. Eine Steuererklärung, die liegen bleibt, kostet Verspätungszuschlag. Ein Verwendungsnachweis, der die Frist reißt, kostet die Förderung — und beim nächsten Antrag den Ruf.

Deshalb ist die wirksamste Maßnahme gegen persönliche Haftung kein Vertrag und keine Versicherung, sondern eine Liste, die mehr als eine Person kennt. Was dahintersteckt, steht im Ratgeber Vorstandshaftung.

Die Monatsangaben unten sind der Normalfall, nicht das Gesetz. Maßgeblich ist immer eure Satzung — sie bestimmt, wann die Versammlung stattfindet, wie lange vorher eingeladen wird und wer wofür zuständig ist. Ein Verein mit abweichendem Geschäftsjahr verschiebt den ganzen Kalender entsprechend.

Vorbereiten: zählen, prüfen, einladen.

Was anstehtWorauf es ankommt
Bestandsmeldung an den DachverbandMitgliederzahlen zum 1. Januar, meist im Januar oder Februar fällig. Grundlage für Verbandsbeiträge, Förderungen und oft für die Versicherung.
KassenabschlussBelege sortiert, Konten abgestimmt, Bericht geschrieben. Ohne ihn kann die Versammlung nicht entlasten.
KassenprüfungDie gewählten Prüfer sehen die Kasse durch und schreiben ihren Bericht. Muss vor der Versammlung passieren — was dabei geprüft wird, steht in Kassenprüfung.
JahresberichtWas war, was kommt. Bei geförderten Vereinen zugleich die Grundlage für Nachweise und den nächsten Antrag.
Einladung zur MitgliederversammlungFrist und Form stehen in der Satzung, der Gegenstand jedes Beschlusses in der Einladung. Der häufigste Fehler des Jahres — Details in Mitgliederversammlung einberufen.
BeitragseinzugBei SEPA-Lastschrift die Vorabankündigung beachten (Frist steht in eurer Vereinbarung, üblich sind 14 Tage), Mandate und Kontodaten vorher prüfen.

Versammeln: beschließen und melden.

Was anstehtWorauf es ankommt
MitgliederversammlungBerichte, Entlastung, Beschlüsse, gegebenenfalls Wahl. Protokoll mit Abstimmungsergebnissen, unterschrieben von Leitung und Protokollführung.
Wahl und AnnahmeJedes Amt einzeln, Annahme der Wahl ausdrücklich protokollieren. Das Registergericht sieht genau darauf.
Anmeldung beim VereinsregisterBei Vorstandsänderungen unverzüglich, mit notariell beglaubigten Unterschriften. Solange das nicht erledigt ist, steht der alte Vorstand im Register — mit allem, was daran hängt.
Übergabe an den neuen VorstandZugänge, Verträge, Fristen, Konten, Wissen. Der Ablauf dafür: Vorstandswechsel 14.
Impressum und Bankvollmachten aktualisierenWird am häufigsten vergessen. Ein Impressum mit dem Vorstand von vorgestern ist ein Rechtsfehler, keine Kleinigkeit.
Satzungsänderungen anmeldenWenn beschlossen: Protokoll, geänderte Satzung und Anmeldung zum Register. Wirksam wird die Änderung erst mit der Eintragung.

Abrechnen: Finanzamt und Nachweise.

Was anstehtWorauf es ankommt
SteuererklärungAbgabefrist ist sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 31. Juli (§ 149 Abs. 2 AO). Mit steuerlicher Beratung endet die Frist erst Ende Februar des übernächsten Jahres. Gemeinnützige Vereine erklären meist im Dreijahresturnus — was für euch gilt, steht in eurem letzten Bescheid.
Freistellungsbescheid im Blick behaltenEr gilt für einen bestimmten Zeitraum. Läuft er aus, ohne dass neu erklärt wurde, wird es bei Spendenbescheinigungen und Förderanträgen unangenehm — siehe Gemeinnützigkeit.
VerwendungsnachweiseDie Frist steht im Bewilligungsbescheid, häufig sechs Monate nach Projektende. Wer erst dann anfängt, Belege zu suchen, verliert Tage.
SpendenbescheinigungenFür das Vorjahr längst raus? Wer hier großzügig ist, haftet: Für unrichtige Bestätigungen sind pauschal 30 Prozent des zugewendeten Betrags fällig (§ 10b Abs. 4 EStG). Mehr in Spendenbescheinigung.
Versicherungen prüfenMitgliederzahl, Veranstaltungen, neue Geräte, neuer Vorstand. Viele Landesverbände haben Rahmenverträge, von denen ihre Vereine nichts wissen.

Planen: beantragen, buchen, vorbereiten.

Was anstehtWorauf es ankommt
Förderanträge fürs FolgejahrDie meisten kommunalen und Landesprogramme haben Herbstfristen. Wer im Januar sucht, findet geschlossene Töpfe.
Raum-, Hallen- und PlatzanträgeEbenfalls Herbst, oft mit Ausschlussfrist. Ein verpasster Antrag kostet ein ganzes Jahr Trainingszeit.
Führungszeugnisse nachhaltenWo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, ist die Einsichtnahme spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Wer die Wiedervorlage nicht führt, merkt es erst beim Förderantrag.
Beiträge fürs FolgejahrAnpassungen gehören auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung — also jetzt in die Planung, nicht im März in die Diskussion.
Termin der Mitgliederversammlung festlegenDamit die Einladungsfrist rückwärts gerechnet werden kann und die Kassenprüfung davor passt. Das ist der Termin, an dem das nächste Vereinsjahr beginnt.
Veranstaltungen abrechnenGEMA-Meldungen, Honorare, Künstlersozialabgabe. Was im Dezember offen bleibt, taucht in der Betriebsprüfung wieder auf.

Was jederzeit passieren kann.

Vier Dinge stehen in keinem Kalender und haben trotzdem eine Frist — sie beginnt in dem Moment, in dem es passiert.

Ein Vorstandsmitglied tritt zurück

Prüft die Satzung: Ist der Vorstand noch beschlussfähig und vertretungsberechtigt? Wenn nicht, muss eine außerordentliche Versammlung her. Und das Register will die Änderung sehen.

Das Geld reicht nicht mehr

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Vorstand Insolvenz beantragen (§ 42 Abs. 2 BGB) — wer wartet, haftet den Gläubigern als Gesamtschuldner. Die härteste Frist im ganzen Vereinsrecht.

Daten sind abhandengekommen

Verlorener Laptop, offener Verteiler, gehacktes Postfach: Eine meldepflichtige Datenpanne muss der Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden gemeldet werden (Art. 33 DSGVO).

Ein Verdacht im Kinder- und Jugendbereich

Hier zählt nicht Schnelligkeit, sondern Verfahren: nicht allein entscheiden, nichts selbst aufklären, die benannte Ansprechperson und eine Fachberatungsstelle einschalten. Wer kein Verfahren hat, sollte es vorher aufschreiben, nicht im Fall.

Bei diesen dreien wird es persönlich.

Der Schutz für ehrenamtliche Vorstände nach § 31a BGB gilt gegenüber dem Verein — nicht gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung und Gläubigern. Diese drei Termine gehören deshalb nicht nur in den Kalender, sondern in mehr als einen Kopf:

  • Lohnsteuer-Anmeldung, wenn der Verein jemanden beschäftigt — monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe.
  • Beitragsnachweis zur Sozialversicherung für Minijobs und Beschäftigte. Einbehalten und nicht abführen ist eine Straftat, keine Schlamperei.
  • Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung — ohne schuldhaftes Zögern.

Alles drei ausführlich im Ratgeber Vorstandshaftung.

Zum Vereinsjahr.

Unser Geschäftsjahr ist nicht das Kalenderjahr. Was ändert sich?
Alles, was am Geschäftsjahr hängt, verschiebt sich mit: Kassenabschluss, Prüfung, Bericht, Entlastung. Was am Kalenderjahr hängt, bleibt, wo es ist — Steuerfristen, Bestandsmeldungen zum 1. Januar, Lohnsteuer. Das ist der Grund, warum ein abweichendes Geschäftsjahr in kleinen Vereinen mehr Ärger macht als Nutzen.
Müssen wir jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Gemeinnützige Vereine werden in der Regel im Dreijahresturnus veranlagt; das Finanzamt fordert die Erklärung dann für drei Jahre gemeinsam an. Sobald ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dazukommt oder Umsatzsteuer anfällt, kann es jährlich werden. Was für euch gilt, steht in eurem Bescheid — und im Zweifel fragt ihr beim Finanzamt nach, nicht im Internet.
Wer sollte den Kalender führen?
Nicht der Vorstand als Ganzes — das führt dazu, dass es niemand tut. Eine Person pflegt, alle sehen ihn. Wichtig ist nur, dass er nicht im Kopf oder im privaten Postfach liegt, sondern an einer Stelle, die den nächsten Vorstandswechsel überlebt.
Was passiert, wenn wir eine Frist reißen?
Das hängt vom Termin ab: Eine verspätete Einladung macht Beschlüsse angreifbar, eine verspätete Steuererklärung kostet Verspätungszuschlag, ein verspäteter Verwendungsnachweis kann die Rückforderung der Förderung auslösen. Nur bei den drei Fristen oben wird es persönlich. In allen Fällen gilt: früh melden schlägt spät erklären.
Wir sind ein kleiner Verein ohne Personal. Ist das nicht viel zu viel?
Für euch fällt gut die Hälfte weg — keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben, oft keine Förderung mit Nachweis. Übrig bleiben Kassenprüfung, Versammlung, Register, Steuererklärung im Turnus und die Verbandsmeldung. Das sind fünf Termine im Jahr. Genau deshalb lohnt es sich, sie einmal aufzuschreiben statt jedes Jahr neu zu suchen.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Wer führt bei euch
diese Liste?

In der Betreuung führen wir den Fristenkalender mit: Einladungsfristen, Nachweise, Registeränderungen, Impressum nach der Wahl. Ihr bekommt jedes Quartal drei Zeilen, was ansteht.

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