Ratgeber · Imkerei

Honig verkaufen —
was wirklich gilt.

Kein Gewerbeschein, aber ein korrektes Etikett. Keine Angst vorm Finanzamt, aber ein paar Regeln, die man kennen muss. Was beim Verkauf des eigenen Honigs gilt — und warum der Weg fast immer über den Imkerverein führt.

Ja, ihr dürft. Einfacher als gedacht.

Wer eigenen Honig aus eigenen Völkern verkauft, betreibt kein Gewerbe. Bienenhaltung zählt steuerlich zur Landwirtschaft — zur sogenannten Urproduktion. Ihr braucht also keinen Gewerbeschein, keine Gewerbeanmeldung und keine IHK-Mitgliedschaft, solange ihr verkauft, was eure eigenen Bienen eingetragen haben.

Das heißt nicht, dass gar nichts gilt. Drei Dinge müssen stimmen: das Etikett (dazu gleich mehr), die Anmeldung der Völker beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse eures Bundeslands, und ab einer gewissen Größenordnung ein Blick auf die Steuer — wobei die für Freizeitimker fast immer entspannt ausfällt.

Die Grenze, an der es anders wird: Wer zugekauften Honig weiterverkauft, handelt — und Handel ist Gewerbe. Wer nur die eigene Ernte in Gläser füllt und am Gartenzaun, auf dem Markt oder über die Vereins-Honigbörse abgibt, bleibt Urproduzent.

Faustregel: Eigene Ernte verkaufen ist Landwirtschaft, fremden Honig verkaufen ist Handel. Die meisten Fragen im Verein beantwortet dieser eine Satz.

Sechs Angaben gehören aufs Glas.

Die Honigverordnung und das Lebensmittelrecht verlangen nicht viel — aber das Wenige verbindlich. Das gilt auch für das Glas am Gartenzaun.

AngabeWas genauTypischer Fehler
Bezeichnung „Honig“ — Sorten wie „Rapshonig“ nur, wenn die Sorte überwiegt und belegbar ist Fantasienamen ohne das Wort Honig
Name und Anschrift Wer hat abgefüllt — mit ladungsfähiger Adresse Nur Vorname oder nur der Vereinsname
Ursprungsland Bei eigener Ernte einfach: „Deutschland“ Angabe fehlt ganz
Füllmenge Nettogewicht in Gramm, z. B. „500 g“ „1 Glas“ oder gar nichts
Mindesthaltbarkeit Pflicht, obwohl Honig praktisch nicht verdirbt — üblich sind zwei Jahre ab Abfüllung Weggelassen, „weil Honig ewig hält“
Los-Kennzeichnung Rückverfolgbarkeit der Charge — entfällt, wenn das MHD tagesgenau angegeben ist Beides weggelassen

Die letzte Zeile ist der bekannteste Kniff unter Imkern: Wer das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr angibt, spart sich die separate Los-Nummer. Für Mischungen aus mehreren Herkunftsländern gelten seit Juni 2026 verschärfte Herkunftsangaben — für euren eigenen Honig ist das egal, da steht schlicht Deutschland drauf.

Das Finanzamt ist entspannter als sein Ruf.

Drei Ebenen, alle mit großzügigen Regeln für kleine Imkereien:

Einkommensteuer

Einkünfte aus der Imkerei sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Für kleine Bestände gibt es eine pauschale Gewinnermittlung — bis zu einer Bestandsgröße von einigen Dutzend Völkern setzt das Finanzamt den Gewinn pauschal so niedrig an, dass in der Praxis meist keine Steuer anfällt. Wer nur ein paar Völker hält, muss oft gar nichts erklären. Ab wann genau Pflichten greifen, hängt vom Einzelfall ab — das ist die eine Frage, die in den Steuerberater oder zur Landwirtschaftskammer gehört.

Umsatzsteuer

Als landwirtschaftlicher Urproduzent könnt ihr die Durchschnittssatzbesteuerung nutzen oder — bei kleinen Umsätzen — die Kleinunternehmerregelung. In beiden Fällen weist ihr auf dem Kassenzettel am Marktstand keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Erst wer deutlich größer wird, muss sich mit Voranmeldungen beschäftigen.

Formalitäten jenseits der Steuer

Völker beim Veterinäramt anmelden, Beitrag zur Tierseuchenkasse zahlen (je nach Bundesland wenige Euro pro Volk), und wer regelmäßig auf Märkten steht, ist Lebensmittelunternehmer mit den üblichen Hygienepflichten. Nichts davon ist kompliziert — es muss nur gemacht sein, bevor das erste Glas den Besitzer wechselt.

Warum der Weg über den Imkerverein führt.

Man kann als Imker ohne Verein verkaufen. Praktisch tut es kaum jemand, aus drei handfesten Gründen:

Das Imker-Honigglas

Das klassische Glas mit dem Gewährverschluss „Echter Deutscher Honig“ ist ein geschütztes Warenzeichen des Deutschen Imkerbunds — nutzen darf es nur, wer über seinen Ortsverein Mitglied im Landesverband ist. Für viele Kunden ist genau dieses Glas das Kaufargument.

Die Versicherung

Über die Vereinsmitgliedschaft läuft in aller Regel die Haftpflicht für die Völker — und oft auch eine Produkthaftpflicht für den verkauften Honig. Einzeln wäre beides teurer als der Vereinsbeitrag.

Das Wissen

Honigschulung, Etiketten-Sammelbestellung, der erfahrene Kollege, der vor dem ersten Marktstand einmal übers Etikett schaut. Die Regeln auf dieser Seite lernt man nirgends leichter als am Vereinsabend.

Ein Punkt für Vereinsvorstände: Wenn der Verein selbst Honig verkauft — etwa vom Lehrbienenstand —, ist das ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit eigenen Regeln und einer Umsatz-Freigrenze. Was das für die Gemeinnützigkeit bedeutet, steht in unserem Ratgeber zur Gemeinnützigkeit im Verein.

Die Honigbörse gehört auf die Vereinsseite.

Nach „Honig kaufen“ plus Ortsname wird überall in Deutschland gesucht — und die Suchenden wollen genau das, was eure Mitglieder haben: regionalen Honig vom Imker nebenan. Eine Honigbörse auf der Vereinswebsite bringt beide zusammen: Jedes Mitglied mit Verkaufshonig steht mit Ort und Kontakt auf einer Karte oder Liste, der Verein verkauft nichts selbst und bleibt sauber bei seinem ideellen Zweck.

Dasselbe Prinzip trägt die ganze Vereinsseite: die Schwarmbörse mit erreichbaren Schwarmfängern zur Schwarmzeit, die Anfängerkurse mit Online-Anmeldung, die Bienenpatenschaften für Menschen, die helfen wollen, ohne selbst zu imkern. Was davon konkret geht, steht auf unserer Seite zu Websites für Imkervereine.

Zum Honigverkauf.

Brauche ich einen Gewerbeschein, um meinen Honig zu verkaufen?
Nein — solange es eigener Honig aus eigenen Völkern ist. Bienenhaltung ist landwirtschaftliche Urproduktion, kein Gewerbe. Anders sieht es aus, wenn ihr Honig zukauft und weiterverkauft, oder wenn ihr verarbeitete Produkte wie Met oder Honiglikör herstellt — dann seid ihr im Handel beziehungsweise in der Verarbeitung, und dafür gelten andere Regeln.
Muss ich meine paar Gläser wirklich etikettieren?
Ja. Die Kennzeichnungspflichten gelten ab dem ersten verkauften Glas, auch am Gartenzaun und auf dem Vereinsfest. Verschenken dürft ihr unetikettiert, verkaufen nicht. Die gute Nachricht: Sechs Angaben reichen, und mit dem tagesgenauen Mindesthaltbarkeitsdatum spart ihr euch die Los-Nummer. Viele Vereine bestellen Etiketten gesammelt — fragt beim Vorstand.
Darf ich das Imker-Honigglas mit dem Gewährverschluss nutzen?
Nur als Mitglied — das Glas mit „Echter Deutscher Honig“ ist ein Warenzeichen des Deutschen Imkerbunds, und die Nutzung ist an die Mitgliedschaft in einem Landesverband gebunden, die praktisch immer über den Ortsverein läuft. Dazu kommen Qualitätsvorgaben, etwa zum Wassergehalt, die strenger sind als die gesetzliche Honigverordnung. Wer das Glas nutzt, ohne Mitglied zu sein, riskiert Ärger mit dem Verband.
Wie viel darf ich verdienen, bevor Steuern fällig werden?
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die pauschale Gewinnermittlung für Landwirte ineinandergreifen und vom Gesamteinkommen abhängen. Die ehrliche Orientierung: Wer als Freizeitimker eine Handvoll Völker hält und die Ernte verkauft, zahlt in aller Regel nichts — sollte die Beträge aber trotzdem notieren. Ab mehreren Dutzend Völkern oder bei Zukauf: einmal zum Steuerberater oder zur Landwirtschaftskammer.
Darf unser Verein den Honig der Mitglieder verkaufen?
Vorsicht. Wenn der Verein selbst als Verkäufer auftritt, ist das ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb — der ist erlaubt, muss aber getrennt verbucht werden und bleibt nur bis zur Umsatz-Freigrenze körperschaftsteuerfrei. Sauberer ist die Vermittlung: Die Vereinswebsite führt eine Honigbörse mit den Kontaktdaten der verkaufenden Mitglieder, der Kauf läuft direkt zwischen Imker und Kunde. Der Verein bleibt außen vor und gefährdet seine Gemeinnützigkeit nicht.
Muss ich meine Bienen irgendwo anmelden?
Ja, unabhängig vom Verkauf: beim Veterinäramt (Tierseuchenrecht) und bei der Tierseuchenkasse eures Bundeslands. Beides ist formlos bis einfach und kostet wenige Euro pro Volk und Jahr. Wer wandert, braucht zusätzlich ein Gesundheitszeugnis. Euer Verein hilft beim Papierkram — auch das ist ein Grund, Mitglied zu sein.

Hinweis: Wir sind Website-Betreuer, keine Steuer- oder Rechtsberater. Dieser Text beschreibt, was uns in der Arbeit mit Vereinen begegnet. Verbindlich sind Honigverordnung, Lebensmittel- und Steuerrecht sowie die Vorgaben eures Landesverbands — bei konkreten Zahlen und Grenzfällen fragt Steuerberater, Landwirtschaftskammer oder euren Verband.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

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