Honig verkaufen —
was wirklich gilt.
Kein Gewerbeschein, aber ein korrektes Etikett. Keine Angst vorm Finanzamt, aber ein paar Regeln, die man kennen muss. Was beim Verkauf des eigenen Honigs gilt — und warum der Weg fast immer über den Imkerverein führt.
Ja, ihr dürft. Einfacher als gedacht.
Wer eigenen Honig aus eigenen Völkern verkauft, betreibt kein Gewerbe. Bienenhaltung zählt steuerlich zur Landwirtschaft — zur sogenannten Urproduktion. Ihr braucht also keinen Gewerbeschein, keine Gewerbeanmeldung und keine IHK-Mitgliedschaft, solange ihr verkauft, was eure eigenen Bienen eingetragen haben.
Das heißt nicht, dass gar nichts gilt. Drei Dinge müssen stimmen: das Etikett (dazu gleich mehr), die Anmeldung der Völker beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse eures Bundeslands, und ab einer gewissen Größenordnung ein Blick auf die Steuer — wobei die für Freizeitimker fast immer entspannt ausfällt.
Die Grenze, an der es anders wird: Wer zugekauften Honig weiterverkauft, handelt — und Handel ist Gewerbe. Wer nur die eigene Ernte in Gläser füllt und am Gartenzaun, auf dem Markt oder über die Vereins-Honigbörse abgibt, bleibt Urproduzent.
Faustregel: Eigene Ernte verkaufen ist Landwirtschaft, fremden Honig verkaufen ist Handel. Die meisten Fragen im Verein beantwortet dieser eine Satz.
Sechs Angaben gehören aufs Glas.
Die Honigverordnung und das Lebensmittelrecht verlangen nicht viel — aber das Wenige verbindlich. Das gilt auch für das Glas am Gartenzaun.
| Angabe | Was genau | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Bezeichnung | „Honig“ — Sorten wie „Rapshonig“ nur, wenn die Sorte überwiegt und belegbar ist | Fantasienamen ohne das Wort Honig |
| Name und Anschrift | Wer hat abgefüllt — mit ladungsfähiger Adresse | Nur Vorname oder nur der Vereinsname |
| Ursprungsland | Bei eigener Ernte einfach: „Deutschland“ | Angabe fehlt ganz |
| Füllmenge | Nettogewicht in Gramm, z. B. „500 g“ | „1 Glas“ oder gar nichts |
| Mindesthaltbarkeit | Pflicht, obwohl Honig praktisch nicht verdirbt — üblich sind zwei Jahre ab Abfüllung | Weggelassen, „weil Honig ewig hält“ |
| Los-Kennzeichnung | Rückverfolgbarkeit der Charge — entfällt, wenn das MHD tagesgenau angegeben ist | Beides weggelassen |
Die letzte Zeile ist der bekannteste Kniff unter Imkern: Wer das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr angibt, spart sich die separate Los-Nummer. Für Mischungen aus mehreren Herkunftsländern gelten seit Juni 2026 verschärfte Herkunftsangaben — für euren eigenen Honig ist das egal, da steht schlicht Deutschland drauf.
Das Finanzamt ist entspannter als sein Ruf.
Drei Ebenen, alle mit großzügigen Regeln für kleine Imkereien:
Einkommensteuer
Einkünfte aus der Imkerei sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Für kleine Bestände gibt es eine pauschale Gewinnermittlung — bis zu einer Bestandsgröße von einigen Dutzend Völkern setzt das Finanzamt den Gewinn pauschal so niedrig an, dass in der Praxis meist keine Steuer anfällt. Wer nur ein paar Völker hält, muss oft gar nichts erklären. Ab wann genau Pflichten greifen, hängt vom Einzelfall ab — das ist die eine Frage, die in den Steuerberater oder zur Landwirtschaftskammer gehört.
Umsatzsteuer
Als landwirtschaftlicher Urproduzent könnt ihr die Durchschnittssatzbesteuerung nutzen oder — bei kleinen Umsätzen — die Kleinunternehmerregelung. In beiden Fällen weist ihr auf dem Kassenzettel am Marktstand keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Erst wer deutlich größer wird, muss sich mit Voranmeldungen beschäftigen.
Formalitäten jenseits der Steuer
Völker beim Veterinäramt anmelden, Beitrag zur Tierseuchenkasse zahlen (je nach Bundesland wenige Euro pro Volk), und wer regelmäßig auf Märkten steht, ist Lebensmittelunternehmer mit den üblichen Hygienepflichten. Nichts davon ist kompliziert — es muss nur gemacht sein, bevor das erste Glas den Besitzer wechselt.
Warum der Weg über den Imkerverein führt.
Man kann als Imker ohne Verein verkaufen. Praktisch tut es kaum jemand, aus drei handfesten Gründen:
Das Imker-Honigglas
Das klassische Glas mit dem Gewährverschluss „Echter Deutscher Honig“ ist ein geschütztes Warenzeichen des Deutschen Imkerbunds — nutzen darf es nur, wer über seinen Ortsverein Mitglied im Landesverband ist. Für viele Kunden ist genau dieses Glas das Kaufargument.
Die Versicherung
Über die Vereinsmitgliedschaft läuft in aller Regel die Haftpflicht für die Völker — und oft auch eine Produkthaftpflicht für den verkauften Honig. Einzeln wäre beides teurer als der Vereinsbeitrag.
Das Wissen
Honigschulung, Etiketten-Sammelbestellung, der erfahrene Kollege, der vor dem ersten Marktstand einmal übers Etikett schaut. Die Regeln auf dieser Seite lernt man nirgends leichter als am Vereinsabend.
Ein Punkt für Vereinsvorstände: Wenn der Verein selbst Honig verkauft — etwa vom Lehrbienenstand —, ist das ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit eigenen Regeln und einer Umsatz-Freigrenze. Was das für die Gemeinnützigkeit bedeutet, steht in unserem Ratgeber zur Gemeinnützigkeit im Verein.
Die Honigbörse gehört auf die Vereinsseite.
Nach „Honig kaufen“ plus Ortsname wird überall in Deutschland gesucht — und die Suchenden wollen genau das, was eure Mitglieder haben: regionalen Honig vom Imker nebenan. Eine Honigbörse auf der Vereinswebsite bringt beide zusammen: Jedes Mitglied mit Verkaufshonig steht mit Ort und Kontakt auf einer Karte oder Liste, der Verein verkauft nichts selbst und bleibt sauber bei seinem ideellen Zweck.
Dasselbe Prinzip trägt die ganze Vereinsseite: die Schwarmbörse mit erreichbaren Schwarmfängern zur Schwarmzeit, die Anfängerkurse mit Online-Anmeldung, die Bienenpatenschaften für Menschen, die helfen wollen, ohne selbst zu imkern. Was davon konkret geht, steht auf unserer Seite zu Websites für Imkervereine.
Zum Honigverkauf.
Brauche ich einen Gewerbeschein, um meinen Honig zu verkaufen?
Muss ich meine paar Gläser wirklich etikettieren?
Darf ich das Imker-Honigglas mit dem Gewährverschluss nutzen?
Wie viel darf ich verdienen, bevor Steuern fällig werden?
Darf unser Verein den Honig der Mitglieder verkaufen?
Muss ich meine Bienen irgendwo anmelden?
Hinweis: Wir sind Website-Betreuer, keine Steuer- oder Rechtsberater. Dieser Text beschreibt, was uns in der Arbeit mit Vereinen begegnet. Verbindlich sind Honigverordnung, Lebensmittel- und Steuerrecht sowie die Vorgaben eures Landesverbands — bei konkreten Zahlen und Grenzfällen fragt Steuerberater, Landwirtschaftskammer oder euren Verband.
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