Schätzprotokoll.
Das Formular für die Wertermittlung.
Ein vollständiges Protokoll zum Kopieren: Baulichkeiten, Anpflanzungen, was nicht bewertet wird, Auflagen, Ergebnis. Dazu der zweite Zettel, den die meisten Vereine vergessen — die Übernahmebestätigung des Nachfolgers.
Das Schätzprotokoll hält fest, was auf der Parzelle steht, was davon bewertet wird und was nicht. Die Beträge kommen aus den Bewertungstabellen eurer Landesverbands-Richtlinie — das Formular liefert die Struktur, nicht die Zahlen. Entscheidend sind die beiden Abschnitte, die gern fehlen: was aufgenommen, aber nicht bewertet wurde, und welche Auflagen mit welcher Frist am Garten hängen.
Ohne E-Mail, ohne Anmeldung. Verbindlich ist immer die Richtlinie eures Landesverbands — die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich.
Sieben Abschnitte, eine Endsumme.
WERTERMITTLUNGSPROTOKOLL (SCHÄTZPROTOKOLL)
Kleingartenanlage ____________________ · Parzelle Nr. ______
Verein: ____________________ e. V.
Landesverband: ____________________
Richtlinie, Fassung: ____________________
Parzellengröße: ______ m²
Abgebende Person: ____________________
Pachtverhältnis endet: ____________
Ortstermin am: ____________ Vegetationsstand: ____________
Wertermittler: 1) ____________________ 2) ____________________
Anwesend: [ ] abgebende Person [ ] Vorstand [ ] Nachfolger
Die Beträge ergeben sich aus den Bewertungstabellen der Wertermittlungs-
richtlinie des Landesverbands. Dieses Formular ersetzt sie nicht — es hält
fest, was aufgenommen wurde.
A BAULICHKEITEN Baujahr Zustand Betrag
A1 Laube, ______ m² Grundfläche
einschließlich überdachtem Freisitz ______ ______ ______ €
A2 Geräteschuppen, Anbau ______ ______ ______ €
A3 Gewächshaus, Frühbeet ______ ______ ______ €
A4 Wege, Platten, Terrasse, Pergola ______ ______ ______ €
A5 Einfriedung: Zaun ____ m, Tor ______ ______ ______ €
Zwischensumme A ______ €
B VER- UND ENTSORGUNG
B1 Strom, Zähler Nr. ____________ ______ ______ ______ €
B2 Wasser, Zähler Nr. ____________ ______ ______ ______ €
B3 Abwasser: [ ] Sammelgrube [ ] keine ______ ______ ______ €
dicht? [ ] ja [ ] unklar letzte Entleerung: ____________
Zwischensumme B ______ €
C ANPFLANZUNGEN Art/Sorte Anzahl Alter Betrag
C1 Obstbäume _________ ____ ____ ______ €
C2 Beerensträucher _________ ____ ____ ______ €
C3 Hecke, ______ m _________ -- ____ ______ €
C4 Ziergehölze, Stauden, Rasen _________ ____ ____ ______ €
Höchstzahlen der Richtlinie eingehalten? [ ] ja [ ] nein
Zwischensumme C ______ €
D AUFGENOMMEN, ABER NICHT BEWERTET
D1 ____________________________ Grund: ____________________
D2 ____________________________ Grund: ____________________
D3 ____________________________ Grund: ____________________
Übliche Gründe: nach der Gartenordnung nicht zulässig · über der
zulässigen Laubengröße · kein kleingärtnerischer Bezug · eigene
Arbeitsstunden · Anschaffungsbelege ohne Zeitwert.
E AUFLAGEN UND ABZÜGE Frist Betrag
E1 Rückbau: ____________________ ________ -______ €
E2 Räumung, Entsorgung: ___________ ________ -______ €
E3 Kleingärtnerische Nutzung wieder-
herstellen: ____________________ ________ -______ €
Zwischensumme E -______ €
F ERGEBNIS
Zwischensumme A ______ €
Zwischensumme B ______ €
Zwischensumme C ______ €
abzüglich Auflagen (E) -______ €
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ERMITTELTER WERT ______ €
Der ermittelte Wert ist die Obergrenze für die Ablöse. Zahlungen
darüber hinaus sind nicht zulässig, gleich wie sie genannt werden.
Das Protokoll gilt bis ____________ (Frist nach Richtlinie).
Einspruch ist möglich bis ____________ bei ____________________.
G UNTERSCHRIFTEN
____________________ ____________________
Wertermittler 1 Wertermittler 2
____________________ ____________________
abgebende Person für den Vorstand
(Kenntnis genommen)
Anlagen: [ ] Lageskizze [ ] Fotos zu A und E [ ] AuflagenlisteErsetzt die Abschnitte durch die Positionen eurer Richtlinie, wenn sie anders geschnitten sind. Was ihr streicht, solltet ihr bewusst streichen — besonders D und E. Auf dem Handy lässt sich der Kasten seitwärts schieben — die Spalten bleiben, wo sie sind.
Das Blatt, das den Streit in fünf Jahren verhindert.
Das Schätzprotokoll richtet sich an die Person, die geht. Der häufigste Konflikt entsteht aber bei der Person, die kommt — Jahre später, wenn eine zu große Laube auffällt und niemand mehr weiß, wer davon wusste. Deshalb gehört zu jedem Protokoll eine kurze Bestätigung des Nachfolgers, unterschrieben vor dem Pachtvertrag.
ÜBERNAHME DURCH DEN NEUEN PÄCHTER
Parzelle Nr. ______, Kleingartenanlage ____________________
Schätzprotokoll vom ____________, ermittelter Wert ______ €
Ich habe das Wertermittlungsprotokoll vor Abschluss des Pachtvertrages
erhalten und gelesen. Mir ist bekannt:
[ ] Ich zahle an die abgebende Person ______ €. Das ist höchstens der
ermittelte Wert. Weitere Zahlungen sind nicht vereinbart.
[ ] Folgende Auflagen aus Abschnitt E übernehme ich mit Frist:
1) ____________________________ bis ____________
2) ____________________________ bis ____________
[ ] Folgendes ist auf der Parzelle vorhanden, aber nicht bewertet und
nach der Gartenordnung nicht zulässig (Abschnitt D):
____________________________________________________________
Mir ist bekannt, dass ich dafür keinen Wert erhalte und zum
Rückbau verpflichtet werden kann.
____________ ____________________ ____________________
Datum neue Pächterin/ für den Vorstand
neuer PächterEine halbe Seite, die dem Verein später die unangenehmste Diskussion erspart. Kopie an beide Seiten, Original in die Parzellenakte. Auf dem Handy lässt sich der Kasten seitwärts schieben — die Spalten bleiben, wo sie sind.
Fünf Regeln, die den Unterschied machen.
- Zwei Zahlen trennen, nicht verrechnen. Der ermittelte Wert und die Auflagen sind zwei verschiedene Dinge. Wer sie zu einer Summe verschmilzt, kann später nicht mehr erklären, warum es 4.200 € statt 5.600 € geworden sind.
- Was nicht bewertet wird, muss trotzdem ins Protokoll. Abschnitt D ist kein Formfehler, sondern der wichtigste Teil. Eine Abweichung, die nirgends steht, wandert von Pächter zu Pächter, bis jemand darauf sitzen bleibt.
- Zu jeder Position in A und E ein Foto. Mit Datum, in der Parzellenakte. Beim Einspruch drei Monate später erinnert sich niemand mehr an den Zustand des Zauns.
- Auflagen ohne Frist sind keine Auflagen. „Muss zurückgebaut werden“ ist eine Meinung. „Rückbau bis 30.04.“ ist eine Verabredung, an die man erinnern kann.
- Die Unterschrift der abgebenden Person heißt Kenntnisnahme. Nicht Zustimmung. Schreibt das ins Formular — sonst verweigern Leute die Unterschrift, weil sie glauben, damit auf den Einspruch zu verzichten.
Warum die Richtlinie und nicht der Markt entscheidet.
Der Boden ist gepachtet, nicht gekauft. Gehandelt wird also nichts — festgestellt wird ein Wert. Wo dieser Wert herkommt, steht im Gesetz selbst:
Wortlaut · § 11 Abs. 1 BKleingGWird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen.
§ 11 Abs. 1 BKleingG bei gesetze-im-internet.de
Zwei Dinge daran sind wichtig. Erstens: Der Paragraf regelt unmittelbar den Fall, dass gekündigt wird — nicht den Alltagsfall, dass jemand freiwillig aufhört und ein Nachfolger die Ablöse zahlt. Der läuft über euren Pachtvertrag und die Ordnung des Verbands. Zweitens gilt trotzdem in beiden Fällen dieselbe Rechengrundlage: die genehmigte Bewertungsrichtlinie. Deshalb steht sie im Kopf des Protokolls, mit Fassung und Datum.
Die zweite Stelle brauchen die Wertermittler in Abschnitt D — bei fast jeder zweiten Parzelle:
Wortlaut · § 3 Abs. 2 BKleingGIm Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
§ 3 Abs. 2 BKleingG bei gesetze-im-internet.de
Was darüber hinausgeht, ist kein Mehrwert, sondern ein Posten in Abschnitt D — und häufig einer in E. Wie das ganze Verfahren abläuft, von der Kündigung bis zur Übergabe, steht in unserem Ratgeber zur Wertermittlung im Kleingarten.
Das Muster löst das Blatt Papier. Es löst nicht die Frage, ob ihr an alles gedacht habt. Dafür gibt es die Betreuung für Kleingärtnervereine.
Drei Protokolle, die Ärger gemacht haben.
Nur eine Zahl, keine Positionen
Ein Blatt mit „Wert der Parzelle: 5.200 €“. Beim Einspruch lässt sich nichts prüfen, beim nächsten Wechsel nichts fortschreiben. Einzelpositionen sind keine Bürokratie — sie sind das Einzige, was das Protokoll später noch belegen kann.
Die Sammelgrube stand nirgends
Nicht bewertet, nicht erwähnt, nicht geprüft. Zwei Jahre später kommt die Auflage der Behörde, und der neue Pächter hat ein Problem, von dem beim Ortstermin alle wussten. Abschnitt B kostet zwei Zeilen.
Mündlich war da noch was
Möbel, Rasenmäher, „für die Mühe“. Der ermittelte Wert ist die Obergrenze; Nebenabreden gefährden im Ernstfall den Pachtvertrag. Wenn Inventar mit übergeht, gehört es in eine eigene, getrennte Liste — nicht in die Ablöse.
Am Rand: Wenn sich Auflagen aus Abschnitt E über mehrere Parzellen wiederholen — Wasser, Abwasser, Wege, Zäune —, ist das kein Pächterthema mehr, sondern eines der Anlage. Für solche Vorhaben gibt es Programme, aber nur solange nichts beauftragt ist. Ab der Bestellung gilt das Vorhaben als begonnen und ist meist ausgeschlossen (Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO).
Zum Schätzprotokoll.
Ist eine Wertermittlung Pflicht?
Wer darf das Protokoll erstellen?
Was kostet eine Wertermittlung?
Wie lange gilt ein Schätzprotokoll?
Muss der Nachfolger den ermittelten Betrag zahlen?
Was, wenn die abgebende Person nicht unterschreibt?
Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.
Das könnte euch auch helfen.
Ein Musterprotokoll auf der Seite
spart vierzig Rückfragen.
Bewerbungsweg, Gartenordnung, ungefähre Kosten, ein anonymisiertes Beispielprotokoll — einmal hingeschrieben statt vierzigmal erklärt. Wir bauen und betreuen die Seite, ihr habt eine Sorge weniger.
Für Kleingärtnervereine ansehen →Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.
