Beispielseite. Die Initiative gibt es nicht — so sieht eine Vorhabenseite aus, wenn sie steht.
Ein Jugendtreff für Musterdorf,
getragen vom Ort.
Der alte Jugendclub ist seit 2023 zu, die Gemeinde stellt den Raum wieder zur Verfügung — wenn ein Verein ihn trägt. Wir wollen diesen Verein gründen: offener Treff an drei Nachmittagen, ein Team aus Eltern, Ehemaligen und zwei Sozialarbeiterinnen aus dem Ort. Dafür brauchen wir sieben Gründungsmitglieder und rund 40 Helferstunden im Monat. 11 Zusagen haben wir.
Noch kein Verein — erst mal eine Probe mit Zählwerk.
Stand: 20. September 2026. Zusagen sind unverbindlich, bis der Verein eingetragen ist.
Drei Nachmittage die Woche, ein Raum, der offen ist.
Der Raum im Gemeindehaus hat 80 Quadratmeter, eine Küche und einen Hof. Die Gemeinde überlässt ihn einem eingetragenen Verein gegen Nebenkosten. Geplant sind Dienstag, Donnerstag und Freitag von 15 bis 19 Uhr: offener Treff, Hausaufgabenhilfe, einmal im Monat ein Projekt — Kochen, Musik, Fahrradwerkstatt. Getragen von einem Team aus Ehrenamtlichen mit einem festen Ansprechpartner pro Nachmittag.
Der Verein soll gemeinnützig werden, damit Spenden absetzbar sind und die Jugendförderung des Landkreises beantragt werden kann. Die Satzung liegt als Entwurf vor, das Finanzamt hat den Entwurf vorab bekommen.
Weil 14-Jährige in Musterdorf nachmittags an der Bushaltestelle sitzen. Weil der Raum da ist und leer steht. Und weil es schon einmal ging, bis niemand mehr den Vorstand machen wollte. Diesmal fangen wir mit den Menschen an, nicht mit dem Vorstand.
Die Initiative
- Initiativkreis Jugendtreff Musterdorfneun Leute, seit Frühjahr 2026, Treffen jeden zweiten Mittwoch im Gemeindehaus
- Gemeinde Musterdorfstellt den Raum gegen Nebenkosten, Gemeinderatsbeschluss vom Mai
- Kreisjugendringberät zur Satzung, zur Gemeinnützigkeit und zur Jugendförderung
- Zwei Sozialarbeiterinnen aus dem Ortbegleiten das Team ehrenamtlich, Fortbildung Kinderschutz im Herbst
3 € im Monat
Der Beitrag deckt Versicherung, Material und Nebenkosten. Fällig wird er erst, wenn der Verein eingetragen ist. Wer mehr geben will, gibt es als Spende.
- Ehrenamt ohne Haftung mit dem eigenen Geld — der eingetragene Verein haftet, nicht das Mitglied
- Eine Stimme je Mitglied in der Mitgliederversammlung
- Jugendliche ab 14 können Mitglied werden, beitragsfrei
- Helferstunden sind freiwillig — der Zähler zeigt nur, was zugesagt ist
Ich gründe mit.
Oder erst mal Interesse.
Trag dich ein, wenn du zu den Gründungsmitgliedern gehören willst — oder wenn du erst mal informiert werden möchtest. Beides ist unverbindlich. Aber jede Zusage bringt uns näher an die sieben, die das Gesetz verlangt, und die 40 Stunden, die der Treff braucht.
Mittwoch, 14. Oktober 2026, 19.30 Uhr
Gemeindehaus Musterdorf, Raum 2
Wir stellen Satzungsentwurf und Wochenplan vor, der Kreisjugendring erklärt die Gemeinnützigkeit, und wir fragen, wer welchen Nachmittag übernehmen könnte. Anmeldung über das Formular mit dem Hinweis „Treffen".
Muss ich als Gründungsmitglied Vorstand werden?
Nein. Sieben Menschen unterschreiben die Satzung, drei davon bilden den Vorstand. Wer nur mitgründen und nicht ins Amt will, sagt das beim Treffen — es gibt genug andere Aufgaben.
Was, wenn nicht genug zusammenkommen?
Dann gründen wir nicht. Die Zusagen sind unverbindlich, es wird nichts fällig. Kommen weniger als sieben zusammen, prüfen wir, ob der Treff unter dem Dach eines bestehenden Vereins laufen kann.
Wer haftet, wenn im Treff etwas passiert?
Nach der Eintragung der Verein, mit einer Haftpflichtversicherung, die wir vor dem ersten offenen Nachmittag abschließen. Vorher findet kein Betrieb statt.
Brauche ich ein Führungszeugnis?
Wer regelmäßig mit Jugendlichen arbeitet, ja — ein erweitertes Führungszeugnis, das für Ehrenamtliche kostenlos ist. Der Kreisjugendring sagt, wie es beantragt wird.
Verantwortlich für den Inhalt: Erika Beispiel, Sprecherin des Initiativkreises, Hauptstraße 1, 12345 Musterdorf. Bereitgestellt von vereinsbühne — kostenlos, bis der Verein eingetragen ist. Datenschutz · Impressum des Anbieters
