Verein gründen · Schritt 2 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Eingetragen, nicht eingetragen, gGmbH:
welche Form passt zu eurem Vorhaben?

Fast jede Gruppe, die etwas auf Dauer tun will, landet beim eingetragenen Verein. Aber nicht jede muss. Hier die vier Formen, drei Fragen zur Entscheidung, und der Grund, warum das Amtsgericht manchen Verein gar nicht einträgt.

Für Vorhaben, die von Ehrenamt und Mitgliedern leben, ist der eingetragene Verein die richtige Form: Er kostet fast nichts, haftet selbst, und Mitglieder kommen und gehen ohne Notar. Nicht eingetragen bleibt, wer nur kurz etwas organisiert und mit persönlicher Haftung leben kann. Wer einen Betrieb führen will, mit Angestellten und Umsatz, schaut sich gGmbH oder Genossenschaft an.

Die Frage ist nicht „Verein oder nicht“, sondern: Wer soll haften, wenn etwas schiefgeht?

Was zur Wahl steht, und was es jeweils kostet.

Eingetragener Verein (e. V.)

Sieben Mitglieder, Satzung, Amtsgericht. Der Verein ist selbst rechtsfähig und haftet mit seinem Vermögen. Gründung rund 150 bis 250 Euro, kein Kapital nötig. Mitglieder wechseln ohne Formalität. Die Form für Sport, Kultur, Jugend, Soziales, Förderung.

Nicht eingetragener Verein

Dieselbe Satzung, dasselbe Innenleben, aber kein Register. Es gilt Vereinsrecht, doch wer im Namen des Vereins handelt, haftet persönlich. Passt für ein Projekt mit Enddatum, eine lose Runde, einen Stammtisch. Nicht für Mietverträge.

gGmbH oder gUG

Gemeinnützige Kapitalgesellschaft: Gesellschafter statt Mitglieder, Geschäftsführung statt Vorstand, Notar für jede Änderung, Bilanz statt Kassenbericht. 25.000 Euro Stammkapital (gUG ab 1 Euro, mit Rücklagepflicht). Passt, wenn wenige Leute einen Betrieb steuern wollen: Kita, Werkstatt, Beratungsstelle mit Angestellten.

Genossenschaft (eG)

Ein Unternehmen, das seinen Mitgliedern gehört: Dorfladen, Nahwärme, Wohnprojekt. Drei Mitglieder, Prüfungsverband, Gründungsgutachten, laufende Prüfung. Aufwendiger als der Verein, aber gebaut für Geschäftsbetrieb mit vielen Beteiligten.

Zwei Vereine im BGB, und einer ohne Register.

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Größe, sondern nach Zweck: Ist er auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet oder nicht?

Wortlaut · § 21 BGB

Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

§ 21 BGB bei gesetze-im-internet.de
Wortlaut · § 22 BGB

Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.

§ 22 BGB bei gesetze-im-internet.de

Der wirtschaftliche Verein nach § 22 existiert auf dem Papier, in der Praxis wird die Verleihung fast nie erteilt. Wer einen Betrieb will, soll GmbH oder Genossenschaft nehmen, so die Behörden. Was das Amtsgericht durchgehen lässt, ist ein Nebenzweck: die Vereinsgaststätte des Sportvereins, der Kuchenverkauf, das Konzert mit Eintritt. Solange der Betrieb dem ideellen Zweck dient und nicht umgekehrt, bleibt es ein Verein nach § 21.

Wortlaut · § 54 BGB

(1) Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften der §§ 24 bis 53 entsprechend anzuwenden. Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch staatliche Verleihung Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften über die Gesellschaft entsprechend anzuwenden. (2) Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.

§ 54 BGB bei gesetze-im-internet.de

Absatz 2 ist der Satz, den ihr euch merken müsst. Er gilt für den nicht eingetragenen Verein dauerhaft und für euren Verein in Gründung bis zum Tag der Eintragung. Wer den Mietvertrag unterschreibt, zahlt die Miete, wenn der Verein es nicht tut.

Drei Fragen, dann ist es klar.

FrageWenn jaWenn nein
Soll es länger als ein Jahr gehen und Leute kommen und gehen?Eingetragener Verein.Nicht eingetragener Verein reicht, etwa für ein Festival-Jahr oder eine Bürgerinitiative mit Ziel.
Wollt ihr Verträge schließen, die jemand nicht privat tragen kann: Raum, Fahrzeug, Anschaffungen, Personal?Eingetragener Verein, mindestens. Bei Personal und Umsatz: gGmbH prüfen.Nicht eingetragen ist vertretbar, wenn alle wissen, wer haftet.
Ist der Kern ein Betrieb, der Umsatz macht, und Mitglieder sind zugleich Kunden oder Lieferanten?Genossenschaft oder gGmbH. Der Verein wird dafür nicht eingetragen.Eingetragener Verein.

Für den Jugendtreff, den Chor, den Förderverein, die Feuerwehrkameradschaft, den Tierschutz: Frage eins und zwei mit Ja, Frage drei mit Nein. Also e. V. Für den Dorfladen: Frage drei mit Ja, also Genossenschaft. Für die Kita mit sechs Angestellten: gGmbH oder e. V. mit Geschäftsführung, das ist ein Gespräch mit dem Steuerberater.

Ein Verein kann später nicht einfach in eine GmbH „umziehen“. Das ist eine Umwandlung nach Umwandlungsgesetz mit Notar, Bilanz und Gutachten. Umgekehrt genauso. Wer unsicher ist, gründet den Verein und lagert den Betrieb später in eine Tochter aus, das ist der übliche Weg.

Zur Wahl der Form.

Können wir als GbR anfangen und später den Verein gründen?
Ihr seid vermutlich schon eine, ohne es zu wissen: Sobald mehrere Leute einen gemeinsamen Zweck verfolgen, gilt Gesellschaftsrecht. Das ändert nichts an der persönlichen Haftung. Der Verein löst die GbR nicht automatisch ab; Verträge, Konten und Vermögen müssen ausdrücklich übertragen werden.
Darf ein eingetragener Verein Gewinn machen?
Ja, er darf ihn nur nicht an Mitglieder verteilen. Überschüsse aus der Vereinsgaststätte oder dem Fest bleiben im Verein. Ist der Betrieb aber der eigentliche Zweck, weist das Amtsgericht die Eintragung zurück oder löscht sie später. Die Grenze ist fließend; das Stichwort heißt Nebenzweckprivileg.
Was kostet eine gGmbH im Vergleich?
Notar und Handelsregister liegen bei rund 700 bis 1.200 Euro, dazu 25.000 Euro Stammkapital (die Hälfte muss eingezahlt sein) oder die gUG ab einem Euro. Laufend: Bilanz, Jahresabschluss beim Bundesanzeiger, Steuerberater. Das sind Erfahrungswerte, keine Preisliste.
Und die Genossenschaft?
Für Vorhaben, in denen Mitglieder zugleich Kunden sind, ist sie oft die bessere Form. Den Weg dorthin, mit Prüfungsverband und Gründungsgutachten, beschreibt unser Schwesterprojekt für Genossenschaften auf genwsg.de.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

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Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran