Muster · sofort nutzbar

Rücktritt aus dem Vorstand.
Erklärung und Bestätigung.

Zwei kurze Schreiben: die Niederlegung des Amtes und die Bestätigung des Vereins. Dazu, was danach passieren muss — und wann ein Rücktritt zur Unzeit kommt.

Ein Vorstandsmitglied kann sein Amt grundsätzlich jederzeit niederlegen; eine Begründung ist nicht nötig. Die Erklärung geht an den Vorstand und wird mit dem Zugang wirksam. Der Verein muss die Änderung zur Eintragung ins Vereinsregister anmelden (§ 67 BGB). Kritisch wird es nur, wenn der Vorstand dadurch handlungsunfähig wird — dann kann das Amtsgericht auf Antrag ein Mitglied bestellen (§ 29 BGB).

Ohne E-Mail, ohne Anmeldung. Zwei Briefe, fünf Minuten.

Erklären — und bestätigen lassen.

Niederlegung des Vorstandsamtes
An den Vorstand des
Musterverein e. V.
z. Hd. ____________
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

                                          Musterstadt, den ____________

Niederlegung meines Vorstandsamtes

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vorstandskolleginnen und -kollegen,

hiermit lege ich mein Amt als ____________ des Musterverein e. V.
mit Wirkung zum ____________ nieder.

[Falls gewünscht, ein Satz zur Begründung — rechtlich nicht nötig:]
____________________________________________________________

Bis zu diesem Zeitpunkt stehe ich für die Übergabe meiner Aufgaben zur
Verfügung. Die mir überlassenen Unterlagen, Schlüssel und Zugänge gebe
ich bei der Übergabe zurück.

Ich bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung des Zugangs dieser
Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen


____________________
(Name)

Ohne E-Mail, ohne Anmeldung. Ändert, was ihr braucht — es ist eure Vorlage.

Bestätigung durch den Verein
Musterverein e. V.
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

                                          Musterstadt, den ____________

Bestätigung des Zugangs

Sehr geehrte/r ____________,

hiermit bestätigen wir den Zugang Ihrer Erklärung vom ____________, mit
der Sie Ihr Amt als ____________ mit Wirkung zum ____________
niedergelegt haben.

Der Vorstand hat die Niederlegung in seiner Sitzung am ____________ zur
Kenntnis genommen. Die Änderung wird zur Eintragung in das
Vereinsregister angemeldet (§ 67 BGB).

Die Übergabe Ihrer Aufgaben ist für den ____________ vorgesehen.

Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit im Verein.

Mit freundlichen Grüßen


____________________
für den Vorstand

Die Bestätigung ist keine Zustimmung — sie hält nur fest, wann die Erklärung angekommen ist. Genau darauf kommt es später an.

Fünf Punkte, die oft fehlen.

  • An wen die Erklärung geht. An den Vorstand als Organ, nicht an die Mitgliederversammlung. Bei einem zweiköpfigen Vorstand also an die andere Person — schriftlich, nicht im Vorbeigehen.
  • Der Zeitpunkt. Sofort oder zu einem Datum. Ein Rücktritt „zum Ende der Amtszeit“ ist kein Rücktritt, sondern ein Verzicht auf die Wiederwahl — das ist etwas anderes und gehört anders formuliert.
  • Keine Begründung nötig. Wer einen Grund nennt, sollte wissen, dass er im Protokoll landen kann. Ein Satz genügt, oder gar keiner.
  • Der Zugang zählt. Deshalb die Bestätigung. Ohne sie streiten im Zweifel zwei Menschen darüber, ob und wann etwas angekommen ist.
  • Unterlagen und Zugänge. Schlüssel, Karten, Passwörter, Vollmachten — im Schreiben ansprechen und bei der Übergabe abhaken. Bankvollmachten erlöschen nicht automatisch mit dem Amt.

Jederzeit möglich — aber nicht zur Unzeit.

Das BGB regelt den Rücktritt nicht ausdrücklich. Geregelt ist die andere Richtung, die Abberufung durch den Verein:

Wortlaut · § 27 Abs. 2 BGB

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

§ 27 Abs. 2 BGB bei gesetze-im-internet.de

Für die Niederlegung gilt der anerkannte Gegensatz: Sie ist ebenfalls jederzeit möglich — niemand muss ein Ehrenamt gegen seinen Willen weiterführen. Anerkannt ist aber auch die Grenze: nicht zur Unzeit. Wer am Tag vor der Steuererklärung geht, ohne die Unterlagen zu übergeben, kann für den daraus entstehenden Schaden einstehen müssen. Praktisch heißt das: eine Frist setzen, die Übergabe anbieten, beides schriftlich.

Der ernstere Fall ist der handlungsunfähige Vorstand:

Wortlaut · § 29 BGB

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.

§ 29 BGB bei gesetze-im-internet.de

Eine Notbestellung durch das Gericht ist möglich, aber niemand will sie: Sie kostet Zeit, Geld und Ansehen. Der übliche Weg ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Nachwahl — was dafür nötig ist, steht in Mitgliederversammlung einberufen.

Das Muster löst das Blatt Papier. Es löst nicht die Frage, ob ihr an alles gedacht habt. Dafür gibt es den 14-Tage-Ablauf.

Vier Dinge in den ersten zwei Wochen.

  1. Registeranmeldung

    Jede Änderung des Vorstands ist anzumelden (§ 67 BGB), mit notariell beglaubigten Unterschriften. Solange das nicht passiert ist, steht die ausgeschiedene Person im Register — mit allem, was daran hängt.

  2. Bank, Versicherung, Verband

    Vollmachten ändern, Meldungen aktualisieren. Eine Bankvollmacht endet nicht mit dem Amt, sondern erst, wenn jemand sie widerruft.

  3. Impressum und Website

    Der vertretungsberechtigte Vorstand steht im Impressum. Ein Impressum mit einer Person, die nicht mehr im Amt ist, ist ein Rechtsfehler — und der erste Ort, an dem es auffällt.

  4. Übergabe der Zugänge

    Postfach, Cloud, Vereinssoftware, Social Media, Zwei-Faktor-Codes. Die Liste dafür steht im Übergabeprotokoll.

Am Rand: Ein Rücktritt bringt fast immer Vorhaben ins Rutschen, die jemand im Kopf hatte und nirgends aufgeschrieben — der geplante Umbau, die Anschaffung, das Jubiläum. Wer das beim Übergabegespräch einsammelt, kann noch Fördermittel beantragen; nach der Bestellung ist das Vorhaben begonnen und die Förderung meist ausgeschlossen (Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO).

Zum Rücktritt.

Muss ich meinen Rücktritt begründen?
Nein. Die Niederlegung ist eine einseitige Erklärung und braucht keinen Grund. Wer einen nennt, sollte damit rechnen, dass er im Protokoll oder in der Versammlung besprochen wird. Ein sachlicher Satz ist meist besser als eine lange Erklärung.
Wird der Rücktritt sofort wirksam?
Mit dem Zugang beim Vorstand, oder zu dem Zeitpunkt, den ihr in der Erklärung nennt. Deshalb die Empfangsbestätigung: Sie hält fest, wann das war. Eine Zustimmung des Vereins ist nicht nötig — der Vorstand kann eine Niederlegung nicht ablehnen.
Was, wenn dadurch der Vorstand handlungsunfähig wird?
Dann muss schnell nachgewählt werden — in aller Regel auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Passiert das nicht, kann jeder Beteiligte beim Amtsgericht eine Notbestellung nach § 29 BGB beantragen. Das ist der teuerste und langsamste Weg, aber er existiert.
Hafte ich nach dem Rücktritt weiter?
Für die Zeit eures Amtes ja — der Rücktritt löscht nichts rückwirkend. Für alles danach nicht mehr, vorausgesetzt die Übergabe war ordentlich und die Registeränderung ist erfolgt. Bei Steuern und Sozialabgaben lohnt ein genauer Blick: siehe Haftung des Vereinsvorstands.
Können alle Vorstandsmitglieder gleichzeitig zurücktreten?
Rechtlich ja. Praktisch ist es ein Rücktritt zur Unzeit, wenn niemand die Übergabe absichert und kein Termin für eine Nachwahl steht. Der saubere Weg: gemeinsam eine außerordentliche Versammlung einberufen, dort zurücktreten, dort neu wählen — an einem Abend.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Ein Amt ist frei.
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