Verein gründen · Schritt 5 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Sieben Gründungsmitglieder:
wo ihr sie herbekommt und wie ihr sie zählt.

Sieben Unterschriften hat fast jede Initiative im eigenen Umfeld. Was fehlt, sind die dreißig, die der Treff, die Halle oder der Laden danach braucht: Beiträge, Helferstunden, Leute für den Vorstand in vier Jahren. Wie man sie holt, bevor der Verein existiert, und wie man ehrlich zählt.

Sieben Unterschriften unter der Satzung verlangt das Gesetz, sonst trägt das Amtsgericht nicht ein. Die sieben sind selten das Problem. Das Problem ist die Zahl, die euer Vorhaben wirklich braucht, und die kennt ihr erst, wenn ihr sie ausgerechnet habt. Dann: ein Infoabend mit einer klaren Frage, eine Zusage ohne Zahlung, und ein Zähler, den alle sehen.

Zusagen halbieren sich bis zur Versammlung. Wer 15 braucht, sammelt 30.

Sieben Unterschriften, mit Datum.

Wortlaut · § 56 BGB

Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.

§ 56 BGB bei gesetze-im-internet.de
Wortlaut · § 59 Abs. 3 BGB

Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.

§ 59 Abs. 3 BGB bei gesetze-im-internet.de

Wer zählt als Mitglied? Jede natürliche Person, auch Minderjährige mit Zustimmung der Eltern. Und jede juristische Person: Die Gemeinde kann Gründungsmitglied sein, die Kirchengemeinde, ein Unternehmen, ein anderer Verein. Für einen Jugendtreff, den die Kommune will, ist die Gemeinde als Mitglied ein starkes Signal, und eine Unterschrift von sieben.

Wortlaut · § 38 BGB

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

§ 38 BGB bei gesetze-im-internet.de

Das heißt auch: Wer unterschreibt, ist Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, ab dem Tag der Errichtung. Sammelt keine Gefälligkeitsunterschriften von Leuten, die nie kommen werden. Sinkt die Zahl später unter drei, kann das Gericht den Verein löschen; unter sieben passiert nichts, solange er einmal eingetragen ist.

Die Zahl, die euer Vorhaben braucht.

Nehmt den Jugendtreff aus unserem Beispiel: Sieben Unterschriften für das Register. Aber der Treff soll drei Nachmittage die Woche offen sein, das sind 40 Helferstunden im Monat, also acht bis zehn Leute, die regelmäßig da sind. Die Haftpflichtversicherung und die Nebenkosten des Raums kosten 600 Euro im Jahr, bei drei Euro Beitrag im Monat sind das 17 Mitglieder. Und in vier Jahren braucht ihr drei Leute, die den Vorstand übernehmen, die heute noch keine Ahnung davon haben.

WofürRechnungErgebnis
Eintragung§ 56 BGB7 Mitglieder
BetriebÖffnungsstunden × Personen pro Schicht ÷ zumutbare Stunden pro Person8 bis 10 Aktive
KostenJahreskosten ÷ (Beitrag × 12)17 zahlende Mitglieder
NachfolgeVorstand × 2, weil die Hälfte absagt6 Leute, die es sich vorstellen können

Rechnet das für euer Vorhaben aus, bevor ihr den Infoabend macht. Dann könnt ihr am Ende des Abends sagen: „Wir brauchen 20. Wir sind 11. Wer ist dabei?“ Das wirkt anders als „Wer Interesse hat, meldet sich.“

Eine Frage, eine Zahl, ein Zettel.

  1. Satzungsentwurf vorher online

    Eine Woche vor dem Abend, auf der Vorhabenseite. Wer mitgründen soll, will wissen, was er unterschreibt, und niemand liest acht Seiten in einer Turnhalle.

  2. Eine Frage stellen

    Nicht „Was haltet ihr davon?“, sondern „Der Treff öffnet dienstags, donnerstags, freitags. Wer übernimmt einen Nachmittag im Monat?“ Konkrete Fragen bekommen konkrete Antworten.

  3. Die Zahl nennen

    Wie viele ihr braucht, wie viele ihr habt, wofür. Menschen sagen eher zu, wenn sie sehen, dass es knapp wird, und dass ihre Zusage zählt.

  4. Zusage ohne Zahlung

    Ein Zettel oder das Formular auf der Vorhabenseite: „Ich will Gründungsmitglied werden“ oder „Ich will informiert werden“. Kein Geld, keine Unterschrift unter etwas Rechtsverbindliches. Der Beitrag wird erst fällig, wenn der Verein eingetragen ist.

  5. Den Termin der Gründungsversammlung nennen

    Am Ende des Abends steht das Datum. Wer weiß, wann es ernst wird, entscheidet sich. Wer „irgendwann im Herbst“ hört, vergisst es.

Öffentlich zählen, sauber speichern.

Der Zähler auf der Vorhabenseite zeigt drei Zahlen: Interessenten, Gründungsmitglieder, zugesagte Helferstunden. Jede gegen ihr Ziel, mit Balken. Er tut zwei Dinge zugleich: Er zeigt Unentschlossenen, dass andere schon dabei sind, und er zeigt euch, ob der Infoabend gereicht hat oder ob ihr noch einen braucht.

Was er auch tut: Er speichert Namen und E-Mail-Adressen. Damit gelten die Regeln, die für jeden Verein gelten, nur dass es den Verein noch nicht gibt. Deshalb:

  • Eine Person ist verantwortlich und steht mit Namen und Anschrift auf der Seite.
  • Zweck, Speicherdauer und Löschung stehen beim Formular, und wer sich einträgt, willigt ausdrücklich ein.
  • Die Daten liegen an einem Ort, nicht in drei Excel-Dateien auf Privatrechnern.
  • Kommt der Verein nicht zustande, werden die Daten gelöscht. Kommt er zustande, übernimmt er sie mit Einwilligung.
  • Kein Zettel mit 30 Namen im Gemeindehaus aushängen. Der Zähler zeigt Zahlen, keine Namen.

Mehr dazu, sobald der Verein steht, in der DSGVO-Checkliste für Vereine.

Zu den Gründungsmitgliedern.

Können wir zu siebt aus einer Familie gründen?
Vereinsrechtlich ja, § 56 BGB fragt nicht nach Verwandtschaft. Für die Gemeinnützigkeit ist es ein Problem: § 52 Abs. 1 Satz 2 AO nennt die Familie ausdrücklich als Beispiel für einen fest abgeschlossenen Kreis. Ein Familienverein, der grundsätzlich allen offensteht und tatsächlich Außenstehende aufnimmt, kann trotzdem gemeinnützig sein. Die Satzung darf die Mitgliedschaft nicht auf die Familie beschränken.
Müssen alle sieben zur Gründungsversammlung kommen?
Das Gesetz verlangt sieben Unterschriften unter der Satzung, keine sieben Anwesende. In der Praxis unterschreiben alle am Abend selbst; wer verhindert ist, kann die Satzung in den Tagen danach unterschreiben, bevor sie zum Notar geht. Fragt euer Amtsgericht, wie es das handhabt, die Praxis ist unterschiedlich.
Was ist mit Leuten, die helfen wollen, aber nicht Mitglied werden?
Die gibt es in jedem Verein, und sie sind wertvoll. Zählt sie als Helfer, nicht als Mitglieder, und klärt die Versicherung: Die Vereinshaftpflicht deckt meist auch Nichtmitglieder, die im Auftrag des Vereins tätig sind. Fragt beim Abschluss ausdrücklich danach.
Was, wenn jemand vor der Eintragung wieder aussteigt?
Dann seid ihr unter Umständen bei sechs, und das Gericht trägt nicht ein. Deshalb: neun oder zehn Unterschriften sammeln, nicht sieben. Ein Austritt vor der Eintragung ist formlos möglich; die Satzung gilt noch nicht als eingetragen, also auch die Kündigungsfrist nicht.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Ihr wisst jetzt,
wie viele ihr braucht.

Die Vorhabenseite zählt sie: Interessenten, Zusagen, Helferstunden, jede Zahl gegen ihr Ziel. Kostenlos, bis der Verein eingetragen ist.

Die Vorhabenseite ansehen →

Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.

Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran