Verein gründen · Schritt 4 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Gemeinnützig von Anfang an:
erst das Finanzamt, dann die Versammlung.

Gemeinnützigkeit ist kein Stempel, den man nach der Gründung abholt. Sie entscheidet sich in der Satzung, und die Satzung beschließt ihr an einem Abend. Deshalb geht der Entwurf vorher ans Finanzamt. Was es prüft, was ihr dafür braucht, und was ihr danach dürft.

Schickt den Satzungsentwurf ans Finanzamt, bevor ihr gründet. Das ist kostenlos, dauert meist zwei bis vier Wochen, und danach wisst ihr, ob euer Zweck unter § 52 AO fällt und die Formulierungen tragen. Nach der Eintragung stellt ihr den Antrag auf Feststellung nach § 60a AO. Mit dem Bescheid dürft ihr Spendenbescheinigungen ausstellen.

Das Finanzamt liest vor der Gründung mit. Danach liest es nach, und das ist teurer.

Die Allgemeinheit fördern, nicht den eigenen Kreis.

Wortlaut · § 52 Abs. 1 AO

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann.

§ 52 Abs. 1 AO bei gesetze-im-internet.de

Der zweite Satz ist der, an dem Anträge scheitern: Ein Verein, der nur die Mitarbeiter einer Firma oder nur die Bewohner einer Straße fördert, ist nicht gemeinnützig. Ein Verein, der grundsätzlich allen offensteht und nur faktisch klein ist, schon.

Absatz 2 zählt auf, was als Förderung der Allgemeinheit gilt. Die Liste hat 27 Nummern; für die meisten Neugründungen sind es diese:

Nr.Zweck laut GesetzTypischer Verein
4Jugend- und AltenhilfeJugendtreff, Seniorenbegegnung
5Kunst und KulturChor, Theater, Musikverein, Kunstverein
7Erziehung, Volks- und BerufsbildungFörderverein Schule oder Kita, Bildungswerk
8Naturschutz, Landschaftspflege, Umwelt- und KlimaschutzNaturschutzgruppe, Klimainitiative
14TierschutzTierschutzverein, Tierheim
21Sport (Schach und E-Sport gelten als Sport)jeder Sportverein
22Heimatpflege, Heimatkunde, OrtsverschönerungHeimatverein, Dorfverschönerung
23Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Fastnacht, Fasching, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Freifunk, Modellflug, HundesportKleingärtner, Karneval, Imker, Züchter
25Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher ZweckeBürgerstiftung, Engagementnetzwerk

Feuerwehr- und Rettungsvereine finden sich in Nr. 11 und 12, Fördervereine übernehmen den Zweck der Einrichtung, die sie fördern. Steht euer Zweck nirgends, gibt es § 52 Abs. 2 Satz 2: Die Finanzverwaltung kann weitere Zwecke anerkennen, wenn sie den genannten vergleichbar sind. Das ist ein längerer Weg.

Selbstlos, ausschließlich, unmittelbar.

Wortlaut · § 59 AO

Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung (Satzung im Sinne dieser Vorschriften) ergibt, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 entspricht und dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird; die tatsächliche Geschäftsführung muss diesen Satzungsbestimmungen entsprechen.

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Selbstlos (§ 55 AO)

Keine Gewinnanteile an Mitglieder, keine Zuwendungen an Mitglieder als Mitglieder, keine unverhältnismäßigen Vergütungen, Mittel nur für den Satzungszweck. Und: Bei Auflösung geht das Vermögen an einen anderen steuerbegünstigten Empfänger, den die Satzung nennt.

Ausschließlich (§ 56 AO)

Der Verein verfolgt nur seine steuerbegünstigten Zwecke. Ein Nebenbetrieb wie die Vereinsgaststätte ist erlaubt, solange er Mittel beschafft und nicht selbst zum Zweck wird.

Unmittelbar (§ 57 AO)

Der Verein tut es selbst, mit eigenen Leuten oder Hilfspersonen. Fördervereine sind die gesetzliche Ausnahme: Sie beschaffen Mittel für andere. Das muss so in der Satzung stehen, § 58 Nr. 1 AO.

Wortlaut · § 61 Abs. 1 AO

Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung (§ 55 Absatz 1 Nummer 4) liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist.

§ 61 Abs. 1 AO bei gesetze-im-internet.de

Praktisch heißt das: In der Satzung steht eine konkrete Körperschaft, „die Gemeinde Musterdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für die Jugendhilfe zu verwenden hat“, oder ein konkreter Zweck. „Ein gemeinnütziger Verein nach Wahl der Mitgliederversammlung“ reicht nicht.

Fünf Schritte, zwei davon vor der Gründung.

  1. Satzungsentwurf mit Anlage 1 zu § 60 AO

    Die Mustersatzung wörtlich übernehmen, Zweck aus § 52 einsetzen, Verwirklichung konkret beschreiben („durch den Betrieb eines offenen Jugendtreffs, Hausaufgabenhilfe und Ferienangebote“), Vermögensanfall benennen. Schritt 3.

  2. Entwurf ans Finanzamt

    Formlos per Post oder E-Mail an das Finanzamt, das für den Sitz zuständig ist, mit der Bitte um Prüfung des Entwurfs auf die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO. Das ist eine Gefälligkeit ohne Rechtsanspruch, aber jedes Finanzamt macht es, weil es sich später Arbeit spart. Antwort meist in zwei bis vier Wochen, mit konkreten Änderungswünschen.

  3. Gründen und eintragen lassen

    Mit dem geprüften Text in die Versammlung. Schritt 8 und Schritt 9.

  4. Antrag nach § 60a AO

    Nach der Eintragung, mit Registerauszug, Satzung und Protokoll: Antrag auf gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Der Bescheid ist die vorläufige Anerkennung; ab jetzt dürft ihr Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

  5. Fragebogen und erste Erklärung

    Das Finanzamt schickt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (über ELSTER) und vergibt eine Steuernummer. Nach dem ersten oder den ersten drei Jahren prüft es die tatsächliche Geschäftsführung anhand eurer Aufzeichnungen und erlässt den Freistellungsbescheid. Schritt 10.

Wortlaut · § 60a Abs. 1 AO

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 wird gesondert festgestellt. Die Feststellung der Satzungsmäßigkeit ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft erbringen, bindend.

§ 60a Abs. 1 AO bei gesetze-im-internet.de

Rechte und Pflichten ab dem ersten Bescheid.

Ihr dürft Zuwendungsbestätigungen ausstellen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zahlen (die Vergütung braucht eine Satzungsgrundlage), den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Zweckbetriebe anwenden und euch um Förderprogramme bewerben, die Gemeinnützigkeit voraussetzen. Wie die Bescheinigung aussieht, steht im Beitrag zur Spendenbescheinigung.

Ihr müsst die Mittel zeitnah verwenden, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben führen (§ 63 Abs. 3 AO) und jede Satzungsänderung dem Finanzamt vorlegen. Für kleine Vereine hat der Gesetzgeber die Pflicht zur zeitnahen Verwendung gestrichen:

Wortlaut · § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO

Satz 1 gilt nicht für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 100 000 Euro.

§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO bei gesetze-im-internet.de

Unter 100.000 Euro Einnahmen im Jahr dürft ihr also Rücklagen bilden, ohne sie zu begründen. Darüber gelten die Regeln, die im Beitrag zur Gemeinnützigkeit stehen.

Zur Gemeinnützigkeit bei der Gründung.

Muss jeder Verein gemeinnützig sein?
Nein. Ein Verein ohne Gemeinnützigkeit ist steuerlich ein normales Unternehmen: Körperschaftsteuer auf Überschüsse, keine Spendenbescheinigungen, keine Pauschalen. Für einen Stammtisch mit Kasse ist das egal. Für jeden Verein mit Beiträgen, Spenden oder Förderanträgen lohnt sich der Aufwand, und der ist bei der Gründung am kleinsten.
Was kostet die Anerkennung?
Nichts. Vorprüfung, Feststellungsbescheid und Freistellungsbescheid sind gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn ihr die Satzung nachträglich ändern müsst: Versammlung, Notar, Amtsgericht.
Kann ein Förderverein gemeinnützig sein, obwohl er selbst nichts tut?
Ja. § 58 Nr. 1 AO erlaubt ausdrücklich die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa die Schule. Die Satzung muss die Mittelbeschaffung als Zweck nennen und sagen, für wen.
Was, wenn das Finanzamt den Entwurf ablehnt?
Dann bekommt ihr konkrete Änderungswünsche, meist Formulierungen aus der Mustersatzung, die fehlen oder abgewandelt wurden, oder einen Zweck, der zu unbestimmt ist. Ihr arbeitet sie ein und schickt den Entwurf noch einmal. Genau deshalb passiert das vor der Versammlung und nicht danach.
Gilt die Gemeinnützigkeit rückwirkend ab Gründung?
Der Feststellungsbescheid nach § 60a wirkt für die Zeit, in der die Satzung die Voraussetzungen erfüllt, also in der Regel ab Gründung, wenn die Satzung von Anfang an stimmt. Spenden, die vorher an die Initiative gingen, sind nicht abziehbar, weil es den Verein noch nicht gab.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Der Entwurf ist beim Finanzamt.
Und jetzt die Leute.

Während das Finanzamt liest, sammelt die Vorhabenseite Zusagen. Kostenlos, bis ihr eingetragen seid.

Die Vorhabenseite ansehen →

Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.

Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran