Verein gründen · Schritt 6 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Vor der Eintragung:
was die Gruppe darf und wer dabei haftet.

Zwischen dem ersten Treffen und dem Registerauszug liegen Monate. In dieser Zeit passiert das meiste: Infoabende, Satzung, Absprachen mit der Gemeinde, vielleicht schon ein Raum. Was davon geht, was wartet, und wer zahlt, wenn etwas schiefgeht.

Zwischen Gründungsversammlung und Eintragung ist euer Verein ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit. Er darf handeln, aber wer für ihn unterschreibt, haftet persönlich. Deshalb: vor der Eintragung keine Mietverträge, keine Kredite, keine Bestellungen, die ihr nicht aus eigener Tasche zahlen könnt. Konto und Spendenbescheinigungen gibt es ohnehin erst danach.

„i. G.“ steht für „in Gründung“. Es steht nicht für „haftet nicht“.

Initiative, Vorverein, eingetragener Verein.

1 · Die Initiative

Ein paar Leute mit einem Ziel, ohne Satzung, ohne Beschluss. Rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ob ihr wollt oder nicht. Alle haften für alles, was gemeinsam veranlasst wird. Das ist unproblematisch, solange es um Kaffee und Kopien geht.

2 · Der Vorverein

Ab der Gründungsversammlung: Satzung beschlossen, Vorstand gewählt, noch nicht eingetragen. Jetzt gilt Vereinsrecht, § 54 Abs. 1 BGB, der Vorstand vertritt, die Versammlung beschließt. Aber nach außen haftet, wer handelt, § 54 Abs. 2.

3 · Der e. V.

Ab dem Tag der Eintragung. Der Verein ist selbst rechtsfähig, haftet mit seinem Vermögen, und die Handelnden sind raus, soweit sie im Rahmen ihrer Befugnisse geblieben sind.

Ein Satz, der die Zwischenzeit regiert.

Wortlaut · § 54 Abs. 2 BGB

Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.

§ 54 Abs. 2 BGB bei gesetze-im-internet.de

„Der Handelnde“ ist, wer unterschreibt oder mündlich zusagt. „Gesamtschuldner“ heißt: Der Vermieter kann sich einen von euch aussuchen und die ganze Miete verlangen, der holt sich den Rest bei den anderen. Ob der Verein die Verbindlichkeit nach der Eintragung übernimmt und den Handelnden freistellt, ist keine Automatik, sondern ein Beschluss.

Beispiel Jugendtreff: Die Gemeinde überlässt den Raum gegen Nebenkosten, 80 Euro im Monat. Unterschreibt die Sprecherin der Initiative im Mai und wird der Verein im September eingetragen, schuldet sie vier Monate persönlich, und wenn die Gründung scheitert, bis zum Ende des Vertrags. Drei Wege daran vorbei:

  • Vertrag erst nach der Eintragung. Bei einer Gemeinde geht das fast immer, sie kann den Raum bis dahin formlos überlassen.
  • Vertrag mit aufschiebender Bedingung: „Dieser Vertrag wird wirksam mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.“ Der Vermieter muss mitspielen.
  • Ein bestehender Verein oder die Gemeinde übernimmt die Trägerschaft, bis ihr eingetragen seid.

Die Liste für die Zwischenzeit.

VorhabenVor der EintragungWarum
Infoabend, Vorhabenseite, PressemitteilungJaKein Rechtsgeschäft. Nur der Datenschutz gilt schon, siehe Schritt 5.
Satzung beschließen, Vorstand wählenJa, das ist die GründungOhne sie gibt es nichts anzumelden.
Beiträge einsammelnBesser nichtKein Vereinskonto, keine Bescheinigung, und bei Scheitern muss jemand zurückzahlen. Beitrag ab Eintragung fällig stellen.
Vereinskonto eröffnenMeist nichtBanken verlangen den Registerauszug. Manche eröffnen ein Konto für den Vorverein auf Antrag des gewählten Vorstands, fragt nach.
Spendenbescheinigung ausstellenNeinDafür braucht es den Feststellungsbescheid nach § 60a AO, und den gibt es erst nach der Eintragung.
Förderantrag stellenSeltenFast alle Programme verlangen einen eingetragenen, oft gemeinnützigen Antragsteller. Ausnahme: Programme, bei denen die Gemeinde oder ein Dachverband beantragt.
Versicherung abschließenAngebot ja, Abschluss nach EintragungVersicherungsnehmer soll der Verein sein. Bis dahin: keine Veranstaltung mit Publikum ohne Deckung, notfalls über den Träger.
Miet- oder KaufvertragNur mit Bedingung oder TrägerSiehe oben. Persönliche Haftung.
Domain und WebsiteJa, aber auf eine Person mit ÜbergabezusageDie Domain wird nach der Eintragung auf den Verein umgeschrieben. Schriftlich festhalten, wer sie bis dahin hält.

Unter ein Dach, bis das eigene steht.

Manchmal wartet das Vorhaben nicht auf das Amtsgericht: Die Ferienfreizeit ist im Juli, der Raum ist jetzt frei, das Förderprogramm endet. Dann gibt es drei Wege, die alle besser sind als ein Vertrag mit persönlicher Haftung.

Abteilung eines bestehenden Vereins

Der Sportverein, der Heimatverein, der Kulturverein nimmt euch als Abteilung oder Projekt auf. Ihr nutzt Konto, Versicherung und Gemeinnützigkeit. Später gründet ihr aus, mit den Leuten, die ihr bis dahin gesammelt habt. Braucht einen Beschluss dort und eine klare Absprache über Geld.

Kommune als Träger

Die Gemeinde trägt den Treff, die Bücherei, den Ferienpass für ein Jahr, ihr liefert das Ehrenamt. Für die Gemeinde ist das oft einfacher als ein Zuschuss an einen Verein, den es noch nicht gibt.

Gar nicht eintragen

Für ein Projekt mit Enddatum ist der nicht eingetragene Verein eine ehrliche Wahl, wenn alle wissen, dass sie persönlich haften, und das Risiko klein ist. Für Räume, Fahrzeuge und Personal nicht.

Zur Zeit vor der Eintragung.

Dürfen wir schon „e. V.“ im Namen führen?
Nein. Den Zusatz gibt es mit der Eintragung, § 65 BGB. Vorher ist „i. G.“ üblich und erlaubt. Wer „e. V.“ schreibt, bevor es so ist, täuscht über die Haftung, und das kann der Vertragspartner später gegen euch verwenden.
Was passiert mit Verträgen der Initiative nach der Eintragung?
Nichts von selbst. Der eingetragene Verein ist eine neue Rechtsperson. Er kann Verträge übernehmen, wenn der Vertragspartner zustimmt, und die Handelnden freistellen, wenn die Versammlung das beschließt. Ob die persönliche Haftung nach § 54 Abs. 2 mit der Eintragung erlischt, ist umstritten; verlasst euch nicht darauf.
Brauchen wir jetzt schon eine Versicherung?
Sobald ihr etwas mit Publikum macht, ja. Bis zur Eintragung meist über den Träger oder eine kurzfristige Veranstaltungshaftpflicht auf den Namen einer Person. Viele Bundesländer haben eine Ehrenamtsversicherung, die auch nicht eingetragene Gruppen deckt, fragt bei der Staatskanzlei oder der Freiwilligenagentur.
Können wir Spenden annehmen?
Annehmen ja, bescheinigen nein. Wer vor der Eintragung spendet, bekommt keine Zuwendungsbestätigung, auch nicht rückwirkend. Sagt das ehrlich, und bittet größere Spender, bis zum Bescheid zu warten.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Die Zwischenzeit
sinnvoll nutzen.

Die Vorhabenseite ist das, was in dieser Phase geht: zeigen, zählen, sammeln. Ohne Vertrag, ohne Haftung, ohne Kosten bis zur Eintragung.

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Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran