Verein gründen · Schritt 8 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Die Gründungsversammlung:
ein Abend, vier Beschlüsse, sieben Unterschriften.

Der Abend, an dem der Verein entsteht, ist keine Feier und keine Diskussionsrunde. Er ist ein Protokoll, das das Amtsgericht später liest. Was vorher erledigt sein muss, wie die Tagesordnung aussieht, was ins Protokoll gehört, und welche vier Fehler eine zweite Versammlung kosten.

An diesem Abend entsteht der Verein: Ihr beschließt die Satzung, wählt den Vorstand, haltet beides im Protokoll fest, und mindestens sieben Personen unterschreiben die Satzung mit Datum. Protokoll und unterschriebene Satzung gehen mit der Anmeldung zum Amtsgericht. Alles, was hier fehlt, kostet eine zweite Versammlung.

Das Protokoll ist die Geburtsurkunde. Der Rechtspfleger liest nur sie.

Was vor dem Abend erledigt sein muss.

  • Die Satzung ist fertig, vom Finanzamt vorgeprüft, und alle haben sie seit mindestens einer Woche. Am Abend wird abgestimmt, nicht formuliert.
  • Die Kandidaten für den Vorstand haben zugesagt, mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift, wie das Register sie braucht.
  • Jemand leitet die Versammlung, jemand anderes schreibt das Protokoll. Beide wissen es vorher.
  • Ausgedruckt: die Satzung zweimal (ein Exemplar zum Unterschreiben, eines zum Mitlesen), eine Anwesenheitsliste mit Spalte für Unterschrift, Beitrittserklärungen für alle, die Mitglied werden wollen.
  • Der Raum ist gebucht, die Einladung ging an alle Interessenten mit Ort, Zeit, Tagesordnung und Satzungsentwurf. Für die Gründung gibt es keine gesetzliche Frist, zwei Wochen sind anständig.

Die Einladung ist noch keine Vereinseinladung, die Satzung gilt ja noch nicht. Trotzdem: Wer später behauptet, er sei nicht eingeladen gewesen, ist ein Ärgernis. Schriftlich einladen, Empfänger aufheben.

Acht Punkte, in dieser Reihenfolge.

  1. Eröffnung, Versammlungsleitung, Protokollführung

    Die Initiative eröffnet, die Anwesenden bestimmen Leitung und Protokoll. Anwesenheitsliste geht herum.

  2. Das Vorhaben

    Fünf Minuten, was ihr wollt und warum ein Verein. Nicht länger, das war der Infoabend.

  3. Beratung der Satzung

    Paragraf für Paragraf aufrufen, Fragen beantworten, kleine Änderungen sofort abstimmen und im Protokoll festhalten. Große Änderungen: vertagen, sonst gilt die Vorprüfung des Finanzamts nicht mehr.

  4. Beschluss über die Gründung und die Satzung

    Zwei Abstimmungen oder eine: „Die Anwesenden beschließen die Gründung des Vereins X mit der vorliegenden Satzung.“ Ergebnis mit Zahlen protokollieren: Ja, Nein, Enthaltungen.

  5. Wahl des Vorstands

    Jedes Amt einzeln, jede Person einzeln, jede nimmt die Wahl ausdrücklich an. „Einstimmig gewählt, Wahl angenommen“ reicht als Formel. Das Register verlangt genau diese Angaben.

  6. Wahl der Kassenprüfer

    Wenn die Satzung sie vorsieht. Zwei Personen, die nicht im Vorstand sind.

  7. Beschlüsse für den Start

    Beitragsordnung (Höhe, Fälligkeit, ab Eintragung), Auftrag an den Vorstand zur Anmeldung beim Amtsgericht und zum Antrag beim Finanzamt, Ermächtigung für redaktionelle Änderungen auf Verlangen von Gericht oder Finanzamt.

  8. Unterschriften

    Mindestens sieben Anwesende unterschreiben die Satzung, mit Ort und Datum. Alle anderen unterschreiben Beitrittserklärungen. Leitung und Protokollführung unterschreiben das Protokoll.

Die Urkunde, die das Gericht sehen will.

Wortlaut · § 59 Abs. 2 und 3 BGB

(2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.

§ 59 Abs. 2 und 3 BGB bei gesetze-im-internet.de

Die „Urkunde über die Bestellung des Vorstands“ ist euer Protokoll. Es muss enthalten:

  • Ort, Datum, Beginn und Ende
  • Versammlungsleitung und Protokollführung mit Namen
  • Zahl der Anwesenden, die Anwesenheitsliste als Anlage
  • Den Beschluss über Gründung und Satzung mit Abstimmungsergebnis
  • Die Wahl jedes Vorstandsmitglieds: Amt, vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort, Ergebnis, Annahme der Wahl
  • Die weiteren Beschlüsse mit Ergebnis
  • Unterschriften von Leitung und Protokollführung

Das Register selbst nimmt nur wenig auf, § 64 BGB: Name, Sitz, Tag der Errichtung, die Vorstandsmitglieder und ihre Vertretungsmacht. Aber der Rechtspfleger prüft, ob der Weg dahin stimmt, und der steht im Protokoll. Ein Protokoll, in dem „der Vorstand wurde gewählt“ steht, ohne Namen und ohne Annahme, geht zurück.

Was eine zweite Versammlung kostet.

Satzung ohne Datum

Der „Tag der Errichtung“ ist der Tag der Versammlung. Er steht über den Unterschriften. Fehlt er, fragt das Gericht nach, und dann müssen sieben Leute noch einmal unterschreiben.

Wahl im Block

„Der Vorstand wurde einstimmig gewählt“ ohne Einzelnennung und ohne Annahme. Das Register braucht je Person Amt, Name, Ergebnis und Annahme. Wer nicht anwesend war, nimmt schriftlich an, das Schreiben kommt ans Protokoll.

Satzung nach dem Abend geändert

Das Gericht beanstandet, jemand ändert den Text, der Notar reicht ein. Das ist keine beschlossene Satzung mehr. Entweder neue Versammlung, oder der Vorstand hat am Abend die Ermächtigung für redaktionelle Änderungen bekommen, siehe Punkt 7.

Protokoll ohne Unterschrift

Ein Protokoll, das niemand unterschrieben hat, ist ein Gedächtnisstück. Leitung und Protokollführung unterschreiben am Abend, nicht nächste Woche.

Zur Gründungsversammlung.

Wie viele müssen kommen?
So viele, dass sieben unterschreiben können und der Vorstand vollständig gewählt wird. Zehn bis fünfzehn ist eine gute Größe: genug Unterschriften, wenn zwei absagen, und überschaubar für die Beratung der Satzung.
Können wir online gründen?
Das Gesetz schreibt für die Gründungsversammlung keine Form vor, sie ist ja noch keine Vereinsversammlung nach § 32. Eine Videokonferenz ist möglich, die sieben Unterschriften müssen aber auf die Satzung. Das geht, indem das Exemplar herumgeschickt wird oder alle dasselbe PDF ausdrucken und unterschreiben. Fragt vorher euer Amtsgericht, ob es mehrere Unterschriftsblätter akzeptiert; die Praxis ist nicht einheitlich.
Muss ein Notar dabei sein?
Nein. Der Notar kommt erst bei der Anmeldung ins Spiel, wenn er die Unterschriften der Vorstandsmitglieder unter der Anmeldung beglaubigt. Die Gründungsversammlung ist eure Sache.
Was ist mit Leuten, die Mitglied werden wollen, aber nicht unterschreiben?
Sie füllen eine Beitrittserklärung aus, und der Vorstand nimmt sie nach der Satzung auf. Gründungsmitglieder sind nur die, die die Satzung unterschreiben; alle anderen sind Mitglieder ab Aufnahme. Für die Sieben zählt die Satzung, für den Beitrag die Beitrittserklärung.
Dürfen wir am Abend schon Beiträge kassieren?
Besser nicht. Es gibt kein Vereinskonto, und wenn die Eintragung scheitert, muss jemand das Geld zurückgeben. Beschließt die Beitragsordnung mit Fälligkeit ab Eintragung.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Der Termin steht.
Wissen es alle?

Die Vorhabenseite zeigt den Termin der Gründungsversammlung, den Satzungsentwurf und den Zähler. Wer sich einträgt, bekommt die Einladung. Kostenlos, bis ihr eingetragen seid.

Die Vorhabenseite ansehen →

Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.

Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran