Verein gründen · Schritt 9 von 10
Vereinswissen · Verein gründen

Die Anmeldung zum Vereinsregister:
Notar, Amtsgericht, „e. V.“.

Der letzte formale Schritt, und der einzige, bei dem ihr nicht allein seid: Der Notar beglaubigt, das Amtsgericht prüft. Wer anmeldet, was mitgeht, was der Rechtspfleger prüft, was es kostet, und was eine Zwischenverfügung ist.

Der Vorstand meldet den Verein beim Amtsgericht an, in dessen Bezirk der Sitz liegt. Die Unterschriften unter der Anmeldung beglaubigt ein Notar, inzwischen auch per Video. Mit der Anmeldung gehen Satzung und Protokoll ans Gericht. Es prüft, trägt ein oder weist mit Begründung zurück. Ab der Eintragung heißt ihr „eingetragener Verein“. Gebühren: 75 plus 25 Euro, dazu der Notar.

Der Notar prüft die Unterschrift. Der Rechtspfleger prüft den Rest.

Der Vorstand, beim Notar, für das Amtsgericht.

Wortlaut · § 55 BGB

Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.

§ 55 BGB bei gesetze-im-internet.de
Wortlaut · § 77 BGB

(1) Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beim Gericht eingereicht werden. (2) Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig.

§ 77 BGB bei gesetze-im-internet.de

„In vertretungsberechtigter Zahl“ heißt: so viele Vorstandsmitglieder, wie nach eurer Satzung zusammen unterschreiben müssen. Steht dort „je zwei gemeinsam“, gehen zwei zum Notar. Steht dort „jeder allein“, reicht eine Person. In manchen Bundesländern führt ein zentrales Amtsgericht das Vereinsregister für mehrere Bezirke; das Registerportal sagt, welches für euren Sitz zuständig ist.

Der Notar formuliert die Anmeldung in der Regel selbst, wenn ihr ihm Satzung und Protokoll vorher schickt. Zum Termin: Personalausweis, das unterschriebene Original der Satzung, das Protokoll. Die Beglaubigung per Video läuft über das Portal der Bundesnotarkammer und braucht einen Ausweis mit Online-Funktion.

Drei Dokumente, elektronisch eingereicht.

  • Die Anmeldung: Name, Sitz, Tag der Errichtung, die Vorstandsmitglieder mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort und Amt, die Vertretungsregelung wörtlich aus der Satzung. Unterschriften öffentlich beglaubigt.
  • Die Satzung mit den Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern und dem Tag der Errichtung, § 59 Abs. 3 BGB.
  • Das Protokoll der Gründungsversammlung als Urkunde über die Bestellung des Vorstands, § 59 Abs. 2 BGB, mit Anwesenheitsliste.

Der Notar reicht alles elektronisch ein. Ihr bekommt nichts zurück, das Gericht bewahrt die Dokumente auf, § 66 BGB. Behaltet deshalb eigene Kopien mit allen Unterschriften; der Ordner beginnt hier.

Der Rechtspfleger liest die Satzung.

Wortlaut · § 60 BGB

Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.

§ 60 BGB bei gesetze-im-internet.de

In der Praxis gibt es vor der Zurückweisung eine Zwischenverfügung: ein Schreiben mit den Beanstandungen und einer Frist, meist vier bis sechs Wochen. Ihr behebt die Punkte, der Notar reicht nach, das Gericht trägt ein. Die häufigsten Beanstandungen:

BeanstandungFundstelleAbhilfe
Name unterscheidet sich nicht deutlich von einem eingetragenen Verein am Ort§ 57 Abs. 2Zusatz oder anderer Name, neuer Beschluss nötig
Satzung regelt Eintritt, Austritt, Beiträge, Vorstand oder Versammlung nicht§ 58Ergänzen, neuer Beschluss oder Ermächtigung des Vorstands
Vertretungsregelung unklar oder widersprüchlich§ 26 Abs. 1 Satz 3Eine eindeutige Zeile in der Satzung
Weniger als sieben Unterschriften, Datum fehlt§ 59 Abs. 3Nachunterschreiben, Datum ergänzen
Protokoll ohne Annahme der Wahl, ohne Namen, ohne Unterschrift§ 59 Abs. 2Ergänztes Protokoll oder schriftliche Annahmeerklärungen
Zweck auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet§ 21, § 22Zweck ideell fassen, Betrieb als Nebenzweck; sonst andere Rechtsform

Vom Eingang bis zur Eintragung dauert es zwei bis acht Wochen, je nach Gericht und Jahreszeit. Mit Zwischenverfügung entsprechend länger. Ihr könnt beim Gericht anrufen und nach dem Stand fragen, die Rechtspfleger sind meist auskunftsfreudig, wenn man das Aktenzeichen nennt.

Was im Register steht, und was es kostet.

Wortlaut · § 64 BGB

Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.

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Wortlaut · § 65 BGB

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz „eingetragener Verein“.

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Das Gericht schickt eine Eintragungsmitteilung und veröffentlicht die Eintragung im Registerportal. Für Bank und Finanzamt braucht ihr einen aktuellen Registerauszug, den ihr dort für wenige Euro abrufen könnt.

PostenBetragFundstelle
Ersteintragung75 €Nr. 13100 KV GNotKG
Bereitstellung der Daten zum Abruf25 €Nr. 13102 KV GNotKG, ein Drittel der Eintragungsgebühr
Beglaubigung je Unterschrift beim Notarmeist 20 bis 70 €, plus Auslagen und UmsatzsteuerNr. 25100 KV GNotKG
Entwurf der Anmeldung durch den Notarzusätzlich, nach GeschäftswertEntwurfsgebühr nach Teil 2 KV GNotKG, fragt vorher

Die Gerichtskosten stellt das Gericht dem Verein in Rechnung, nach der Eintragung. Bis dahin hat der Verein kein Konto, also legt jemand aus und lässt es sich vom ersten Vereinsgeld erstatten. Beschluss dazu ins Gründungsprotokoll.

Zur Anmeldung beim Amtsgericht.

Können wir die Anmeldung selbst schreiben und nur beglaubigen lassen?
Ja. Die reine Beglaubigung ist billiger als der Entwurf durch den Notar. Viele Landesjustizverwaltungen stellen Muster für die Anmeldung bereit. Wer sie nutzt und Satzung und Protokoll mitbringt, spart die Entwurfsgebühr. Der Notar darf allerdings ablehnen, offensichtlich fehlerhafte Erklärungen zu beglaubigen.
Muss jedes Vorstandsmitglied zum Notar?
Nur so viele, wie nach der Satzung gemeinsam vertreten. Steht dort „je zwei gemeinsam“, reichen zwei. Alle im Register genannten Personen werden aber mit Namen und Geburtsdatum angemeldet, auch wenn sie nicht unterschreiben.
Was ist eine Zwischenverfügung?
Die Aufforderung des Gerichts, bestimmte Mängel innerhalb einer Frist zu beheben, bevor es zurückweist. Sie nennt die Punkte und die Fundstellen. Meist reicht es, ein Dokument nachzureichen. Nur wenn die Satzung geändert werden muss, braucht ihr einen neuen Beschluss, außer der Vorstand ist dazu ermächtigt.
Wie lange gilt die Eintragung?
Unbegrenzt. Aber jede Änderung im Vorstand und jede Satzungsänderung muss angemeldet werden, §§ 67 und 71 BGB, jeweils über den Notar. Ein Verein, der zehn Jahre keinen Vorstandswechsel meldet, hat im Register Personen stehen, die längst weg sind, und das merkt die Bank beim nächsten Kontowechsel.

Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.

Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

Die Anmeldung ist raus.
Die Wartezeit ist nicht leer.

Während das Gericht prüft, sammelt die Vorhabenseite weiter Zusagen. Nach der Eintragung wird sie zur Vereinswebsite, mit allem, was bis dahin drinsteht.

Die Vorhabenseite ansehen →

Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.

Kostenlos bis zur EintragungZählt Zusagen, nicht KlicksEin Mensch geht ran