Ratgeber · Spielplan

Verein gründen:
der Weg Schritt für Schritt.

Von der Idee bis zu den ersten 90 Tagen nach der Eintragung. Jeder Schritt ist ein Artikel mit Fundstelle im Gesetz — und jeder endet bei der Vorhabenseite, die euch die Leute zählt, bis es losgeht.

  1. Wie gründet man einen Verein?Ihr braucht mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung mit Zweck, Name und Sitz, eine Gründungsversammlung mit Protokoll, einen gewählten Vorstand und eine vom Notar beglaubigte Anmeldung zum …
  2. Eingetragener Verein, nicht eingetragen oder gGmbH: Welche Form passt?Für Vorhaben, die von Ehrenamt und Mitgliedern leben, ist der eingetragene Verein die richtige Form: Er kostet fast nichts, haftet selbst, und Mitglieder kommen und gehen …
  3. Was muss in die Vereinssatzung?Das Gesetz verlangt vier Dinge: Zweck, Name, Sitz und den Satz, dass der Verein eingetragen werden soll. Alles andere ist „soll", aber ohne Regeln zu Eintritt …
  4. Gemeinnützig von Anfang an: Wie geht das?Schickt den Satzungsentwurf ans Finanzamt, bevor ihr gründet. Das ist kostenlos, dauert meist zwei bis vier Wochen, und danach wisst ihr, ob euer Zweck unter § …
  5. Sieben Gründungsmitglieder: Wo nehmt ihr die her?Sieben Unterschriften unter der Satzung verlangt das Gesetz, sonst trägt das Amtsgericht nicht ein. Die sieben sind selten das Problem. Das Problem ist die Zahl, die …
  6. Was dürft ihr, bevor der Verein eingetragen ist?Zwischen Gründungsversammlung und Eintragung ist euer Verein ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit. Er darf handeln, aber wer für ihn unterschreibt, haftet persönlich. Deshalb: vor der Eintragung keine …
  7. Wer soll in den Vorstand, und was riskiert er?Der Verein muss einen Vorstand haben, und die Mitgliederversammlung wählt ihn. Wie viele Personen und wer allein unterschreiben darf, regelt eure Satzung; ohne Regel vertritt die …
  8. Wie läuft die Gründungsversammlung ab?An diesem Abend entsteht der Verein: Ihr beschließt die Satzung, wählt den Vorstand, haltet beides im Protokoll fest, und mindestens sieben Personen unterschreiben die Satzung mit …
  9. Wie kommt der Verein ins Vereinsregister?Der Vorstand meldet den Verein beim Amtsgericht an, in dessen Bezirk der Sitz liegt. Die Unterschriften unter der Anmeldung beglaubigt ein Notar, inzwischen auch per Video. …
  10. Eingetragen. Und jetzt? Die ersten 90 Tage des e. V.Mit dem Registerauszug in der Hand kommen die Pflichten: Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Antrag nach § 60a AO), Vereinskonto, Haftpflichtversicherung, Transparenzregister prüfen, Impressum und …
Kai Rauch, Inhaber von vereinsbühne

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