Einen Verein gründen:
sieben Leute, ein Abend, ein Amtsgericht.
Von der Idee bis zum „e. V.“ sind es sechs Stationen. Keine davon ist schwer, aber jede hat eine Stelle, an der es hakt, wenn man sie nicht kennt. Hier der ganze Weg auf einer Seite. Jede Station hat einen eigenen Artikel.
Ihr braucht mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung mit Zweck, Name und Sitz, eine Gründungsversammlung mit Protokoll, einen gewählten Vorstand und eine vom Notar beglaubigte Anmeldung zum Vereinsregister. Das Amtsgericht trägt ein, ab dann heißt ihr „eingetragener Verein“. Von der Versammlung bis zur Eintragung dauert es meist vier bis zwölf Wochen. Die Gerichtsgebühren liegen bei 100 Euro, dazu kommt der Notar.
Der Verein ist die einzige Rechtsform, die man am Küchentisch gründen kann. Man muss nur zu siebt sein.
Sechs Stationen, in dieser Reihenfolge.
Die Reihenfolge ist nicht Geschmackssache. Wer die Satzung erst nach der Versammlung ans Finanzamt schickt, gründet zweimal. Wer den Raum mietet, bevor das Gericht eingetragen hat, haftet dafür privat.
- Form klären
Eingetragener Verein, nicht eingetragener Verein oder doch eine gGmbH? Für fast alle Vorhaben aus Ehrenamt und Mitgliedern ist es der e. V. Schritt 2: die Form.
- Satzung schreiben und vorprüfen lassen
Zweck, Name, Sitz, Eintragungsabsicht sind Pflicht. Dazu Regeln für Eintritt, Beiträge, Vorstand und Versammlung. Wer gemeinnützig sein will, schickt den Entwurf vor der Gründung ans Finanzamt. Schritt 3 und Schritt 4.
- Sieben Leute finden
Sieben Unterschriften unter der Satzung, sonst wird nicht eingetragen. Die meisten Vorhaben brauchen danach mehr: Helferstunden, Beiträge, eine Versicherung. Schritt 5 und, bis dahin, die Regeln für die Zwischenzeit in Schritt 6.
- Vorstand besetzen
Der Verein muss einen Vorstand haben. Wer es macht, wie viele es sind und wer allein unterschreiben darf, entscheidet ihr in der Satzung. Schritt 7.
- Gründungsversammlung halten
Satzung beschließen, Vorstand wählen, Protokoll schreiben, Satzung mit Datum unterschreiben. Ein Abend. Schritt 8.
- Anmelden und eintragen lassen
Der Vorstand geht zum Notar, der Notar schickt die Anmeldung ans Amtsgericht, das Gericht prüft und trägt ein. Schritt 9. Und danach die Pflichten der ersten 90 Tage, Schritt 10.
Vier Paragrafen, die den Rahmen setzen.
Das Vereinsrecht steht in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ist seit 1900 im Kern unverändert. Für die Gründung tragen vier Stellen:
Wortlaut · § 21 BGBEin Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
§ 21 BGB bei gesetze-im-internet.de
Rechtsfähigkeit heißt: Der Verein selbst kann Verträge schließen, ein Konto haben, klagen und verklagt werden. Vorher können das nur die Menschen, die für ihn handeln.
Wortlaut · § 56 BGBDie Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
§ 56 BGB bei gesetze-im-internet.de
Wortlaut · § 57 Abs. 1 BGBDie Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
§ 57 Abs. 1 BGB bei gesetze-im-internet.de
Wortlaut · § 59 BGB(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.
§ 59 BGB bei gesetze-im-internet.de
Mehr ist es nicht. Alles andere, was ihr über Vereinsgründung lest, sind Erfahrungswerte darüber, wie Amtsgerichte und Finanzämter diese Sätze auslegen.
Was es kostet und wie lange es dauert.
Die Gebühren des Amtsgerichts stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz, die des Notars auch. Beides ist bundesweit gleich.
| Posten | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ersteintragung ins Vereinsregister | 75 € | Nr. 13100 KV GNotKG |
| Bereitstellung der Daten zum Abruf | 25 € (ein Drittel der Eintragungsgebühr) | Nr. 13102 KV GNotKG |
| Notarielle Beglaubigung der Unterschriften unter der Anmeldung | meist 20 bis 70 € je Beglaubigung, plus Auslagen und Umsatzsteuer | Nr. 25100 KV GNotKG |
| Satzung, Versammlung, Protokoll | 0 € | macht ihr selbst |
Rechnet mit 150 bis 250 Euro, wenn zwei Vorstandsmitglieder zum Notar gehen. Ein Anwalt ist für eine normale Vereinsgründung nicht nötig. Nötig ist er, wenn ihr eine Satzung wollt, die von den Mustern abweicht, oder wenn Geld und Haftung im Spiel sind.
Die Zeit
| Schritt | Erfahrungswert |
|---|---|
| Satzung schreiben und abstimmen | zwei bis sechs Wochen, je nachdem, wie viele mitreden |
| Vorprüfung durch das Finanzamt | zwei bis vier Wochen, manchmal länger |
| Gründungsversammlung | ein Abend |
| Notartermin | eine Woche Vorlauf, eine halbe Stunde vor Ort |
| Prüfung und Eintragung durch das Amtsgericht | zwei bis acht Wochen, bei Beanstandungen länger |
Zusammen also ein Vierteljahr, wenn nichts schiefgeht. Die Zeit, die wirklich zählt, steht in keiner Tabelle: die Wochen, in denen ihr die Leute zusammenholt. Dafür gibt es die Vorhabenseite.
Vier Stellen, an denen Gründungen hängen bleiben.
Der Name gibt es schon
Nach § 57 Abs. 2 BGB soll sich der Name von den eingetragenen Vereinen am selben Ort deutlich unterscheiden. Vorher im Registerportal suchen, nicht erst der Rechtspfleger.
Die Satzung sagt nicht, wer unterschreibt
Ohne Regel vertritt die Mehrheit des Vorstands. Das Gericht fragt nach, die Bank auch. Eine Zeile in der Satzung spart eine zweite Versammlung.
Sechs Unterschriften, kein Datum
Die Satzung soll von sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und den Tag der Errichtung tragen. Das ist die häufigste Rückfrage überhaupt, und sie kostet Wochen.
Gemeinnützigkeit hinterher
Wer die Satzung erst nach der Eintragung ans Finanzamt schickt, ändert sie oft noch einmal. Jede Änderung braucht drei Viertel der Stimmen und eine neue Eintragung, § 33 und § 71 BGB.
Zum Weg in den Verein.
Brauchen wir einen Anwalt oder einen Notar?
Können wir zu fünft gründen?
Müssen wir gemeinnützig sein?
Geht das alles online?
Wie lange dauert es, bis wir „e. V.“ schreiben dürfen?
Hinweis: Wir bauen und betreuen Vereinswebsites, wir sind keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Die Gesetzesstellen sind wörtlich zitiert und verlinkt, alles andere sind Erfahrungen aus der Vereinsbetreuung. Für euren Fall fragt bitte das Amtsgericht, das Finanzamt, einen Notar oder eine Beratungsstelle für Vereine, zum Beispiel beim Landessportbund oder der Freiwilligenagentur.
Das könnte euch auch helfen.
Ihr habt die Idee,
aber noch nicht die sieben?
Dann fangt mit der Vorhabenseite an. Sie zeigt, was ihr vorhabt, zählt Interessenten und Zusagen und ist kostenlos, bis der Verein eingetragen ist.
Die Vorhabenseite ansehen →Oder erst mal reden: 20 Minuten am Telefon, kostenlos.
